Rucksack Reißverschluss kaputt. Zählt hierbei die Garantie?

8 Antworten

Man muss unterscheiden zwischen Gewährleistung (gesetzlich nach BGB geregelt) und Garantie (freiwillige Verpflichtung des Händlers und / oder des Herstellers).

Gewährleistung (24 Monate ab Kaufdatum / Beweislastumkehr nach 6 Monaten): Man muss den Kaufort und das Kaufdatum nachweisen. Wie man das macht, ist zunächst ersteinmal egal. Das kann ein Kaufbeleg, ein Kontoauszug, eine Rechnungskopie, ein Zeuge etc. sein. Bei Zeugen, welche einen einwandfreien Leumund haben, geht man davon aus, dass diese die Wahrheit sagen und schenkt grundsätzlich Glauben. Das hat auch vor Gericht bestand.

Garantie (lt. Garantiebedienungen des Händlers oder Herstellers): Hier legen der Händler und / oder der Hersteller die Bedingungen fest. Hierzu kann auch die Bedingung der Vorlage eines Kaufbeleges gehören. Ist dies der Fall und ein solcher Beleg kann nicht vorgelegt werden, kann der Händler oder Hersteller die Garantie verweigern.

Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Gewährleistung immer gilt und nicht durch eine Garantie eingeschränkt werden darf. Zumeist geht die Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus (z. B. 3 Jahre ab Kaufdatum). Dabei ist dann wichtig zu wissen, dass man dabei in den ersten 24 Monaten auf eine Abwicklung im Rahmen der Gewährleistung und nicht der Garantie bestehen kann. Wenn also ein Händler oder Hersteller einen Kaufbeleg aufgrund dieser Garantiebedingungen besteht, ist das haltlos, wenn man sich auf die Gewährleistung beruft. Die gilt immer und ist nach Kundenwunsch vorrangig.

Weiterhin wichtig: Die Gewährleistung basiert auf dem zwischen Kunde und Händler getroffenen Kaufvertrag. Ansprüche aus Gewährleistungsrechten nach BGB sind also immer gegenüber dem Händler zu stellen, da nur mit dem Händler ein Vertrag (Kaufvertrag) geschlossen wurde. Hersteller können eine In Anspruchnahme der Gewährleistung ablehnen und auf den Händler verweisen.

In Deinem Fall geht es vermutlich um Gewährleistungsansprüche. Hierbei muss man wissen, dass es stets darum geht, ob der Defekt bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden war (auch verdeckt oder im Ansatz). Innerhalb der ersten 6 Monate geht man zu Gunsten des Verbrauchers einfach davon aus. Nach 6 Monaten muss man als Verbraucher dem Händler nachweisen, das der Defekt bereits bei Übergabe vorhanden oder zumindest initial vorhanden war. Beispiele dafür können Materialschwäche oder -ermüdung, Konstruktionsfehler, Verarbeitungsmangel sein.

Ich würde einfach zum Händler gehen und einen Gewährleistungsanspruch stellen. Auch Schlafsäcke müssen 24 Monate lang halten. Hier gibt es keine Verschleißteile.

Meiner Meinung nach ist das eine normale Abnutzungserscheinung und fällt nicht unter Garantieansprüche. Am besten Du wendest Dich an den Verkäufer. Vieleicht läßt er Kulanz walten. Ein Versuch ist es wert.

Zählt hierbei die Garantie?

Steht in den Garantiebedingungen für was alles eine Garantie gegeben wird.

und läuft sie überhaupt noch?

Kommt drauf an wie lang der Garantiegeber eine Garantie gibt, auch das findest Du in den Garantiebedingungen.

wenn du den kaufbeleg noch hast geh mal in den Laden. vllt. sind sie ja kulant und helfen dir.

Da musst du nach schauen. Aber ich glaube sie ist abgelaufen. :/