(Römische) Republik - einige Fragen

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Zu einfachen Begriffen können allgemeine Nachschlagwerke oder Fachlexika helfen.

1) Republik

Eine Republik ist eine Staatsform, bei der die Staatsgewalt von einer mehr oder weniger großen Anzahl von Bürgern ausgeht und der Staat als öffentliche Sache betrachtet wird. Einfach ausgedrückt ist eine Republik jeder Staat, bei dem es keine Alleinherrschaft (Monarchie) gibt.

Die lateinische Bezeichnung res publica bedeutet „öffentliche Sache“, „Gemeinwesen“, „Staat“, manchmal „Republik“, wobei dies durch Zusätze (z. B. libera res publica = Republik, Freistaat) verdeutlicht werden kann.

Eine allgemeine Definition von res publica gibt Marcus Tullius Cicero, De re publica 1,39:
Est igitur, inquit Africanus, res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus.

„Es ist als, sagte [Publius Cormelius Scipio] Africanus, eine res publica (ein Staat) Sache des Volkes, Volk aber nicht jede auf beliebige Weise zusammengescharte Ansammlung von Menschen, sondern eine Ansammlung einer Menge, die durch Übereinstimmung des Rechts und Gemeinschaft des Nutzen vereinigte.“

2) Aufbau der römischen Republik

Bei dem Aufbau der römischen Republik geht es um die Grundzüge der Verfassung. Diese war eine gewachsene Verfassung, beruhte stark auf einem Brauch der Vorfahren (mos maiorum) und hat sich in ihrem Kernbestand hat sich nach Beendigung der Königsherrschaft allmählich in der Zeit der Ständekämpfe (Patrizier und Plebejer) herausgebildet.

Zu dem Aufbau gehören die wichtigen Einrichtungen (Institutionen) und ihr Verhältnis zueinander.

Bekannt sein sollten Senat, Magistrate (Beamte, Amtsträger, Amtsinhaber), Volksversammlung(en) und Gerichte.

A) Senat

Eine sehr wichtige Institution war der Senat. Die Mitglieder wurden durch Eintragung in eine Liste bestimmt, wobei in der Anfangszeit die Zugehörigkeit zu vornehmen Familien entscheidend war, später die Wahl in Ämter wichtig war und in der späten Republik zur Mitgliedschaft führte.

Der Senat übte durch seine Beschlüsse (senatus consulta) große Macht aus, weil er die gesammelte Autorität der Gesamtgruppe der politischen Führungsschicht darstellen konnte. Die senatorischen Familien waren auch durch das Klientelwesen mächtig.

B) Magistrate

Magistrat zu sein, gehörte zur politischen Laufbahn (cursus honorum). Magistrate übten im antiken Rom öffentliche Regierungsämter aus und wurden im Normalfall von einer Volksversammlung gewählt. Magistrate wurden nicht besoldet und hatten nur eine zeitlich begrenzte Amtsdauer. Sie standen an der Spitze der Exekutive und hatten auch Funktionen in der Rechtsprechung. Die wichtigsten Magistrate in der Zeit der späten römischen Republik waren die Konsuln (consules), bei denen die oberste Leitung lag, die Prätoren (praetores), die Ädilen (aediles), die Volkstribune (tribuni plebis), die Quästoren (quaestores), als Sonderamt die Zensoren (censores) und als Ausnahmeämter (konnten nach der Verfassung im Notstand für höchstens 6 Monate ernannt werden) der Diktator (dictator) und als sein Helfer der Reiterführer (magister militum).

Albrecht  19.05.2012, 03:39

C) Volksversammlung(en)

In der Römischen Republik gab es 4 verschiedene Volksversammlungen (comitia; Komitien). Es ist also zu überprüfen, welche Volksversammlung genau gemeint ist.

a) comitia curiata: Die Versammlung der 30 Sippen (curiae; Kurien) stammte noch aus der Königszeit, in der sie zweimal jährlich einberufen wurde. In der späteren Zeit der römischen Republik wurde sie durch 30 Liktoren (Amtsdiener) vertreten und hatte hauptsächlich sakrale Funktion (religiöse Zeremonie und formale Bestätigung der Gültigkeit von Staatsakten) und wirkte bei einigen Familien- und Erbangelegenheiten mit (z. B. Adoptionen). In der praktischen Politik war sie unwichtig.

b) comitia centuriata: Die Zenturiatsversammlung hatte einen historischen Bezug zur Heeresorganisation (Zenturien = Hundertschaften) mit verschiedenen Waffengattungen, wobei sie aber nicht mehr eine tatsächliche militärische Gliederung war. Es gab die Reiter (die Reichsten, die sich ein Pferd leisten konnten) und die Fußsoldaten mit 5 nach Vermögen unterteilten Klassen sowie darunter Handwerker, Musiker und nicht Wehrpflichtige. Abgestimmt wurde in der Reihenfolge der Vermögensklassen, bis eine Mehrheit erreicht war. Jede Einheit (Zenturie) hatte nur eine Stimme (Mehrheit innerhalb der Einheit). Die Reichen hatten trotz weniger Mitglieder viele Zenturien und so ein größeres Gewicht. Reiter und 1. Klasse der Fußsoldaten reichten bei Einigkeit schon für eine Mehrheit (wahrscheinlich zusammen 98 Zenturien).

Die Zenturiatskomitien waren zuständig für die Wahl der höheren Magistrate (Amtsträger; jährlich die Konsuln und Prätoren, alle 5 Jahre die Zensoren), die Entscheidung über Krieg und Frieden und anfänglich die Strafjustiz über Bürger (Hochverrat blieb ziemlich lange ein Gebiet).

c) comitia populi tributa: Die Tributkomitien waren eine Versammlung des Volkes, in der Plebejer und die Patrizier vertreten waren, und die in 35 Stämme (Tribus) eingeteilt waren (anfänglich 4; noch vor her gab es als 3 Tribus bezeichnete Personenverbände [Tities, Ramnes und Luceres], deren Rolle nicht ganz klar ist). Es gab insgesamt 4 städtische und 31 ländliche Tribus. Durch Listeneintragung wurden Römer einem Tribus als Wahlbezirk zugewiesen.

Sie wählten die unteren Magistrate (kurulische Ädilen, Quaestoren und Militärtribunen). Außerdem fand anfänglich vor ihnen Rechtsprechung statt.

d) concilium plebis: Diese Volksversammlung (Versammlung der Plebs), eine auf die Plebejer beschränkte Versammlung, wurde von den Volkstribunen (Tribuni Plebis) auf dem Forum Romanum einberufen.

Sie wählte die plebejischen Ädile und die Volkstribune. Anfänglich wurden vor ihr Gerichtsverhandlungen durchgeführt. Das concilium plebis konnte Gesetze beschließen (ihre Beschlüsse [plebis scita = Plebiszite/Volksabstimmungen] waren seit 297 v. Chr. [Ende der Ständekämpfe] für das Gesamtvolk [populus] bindend. In der Praxis lag hier die Gesetzgebung (die ebenfalls zuständigen Zenturiatskomitien waren sehr viel schwerfälliger zu organisieren).

Volksversammlungen wurden von Magistraten und Volkstribunen einberufen, sie konnten nur zustimmen oder ablehnen, nicht selbst einen Antrag stellen, nicht debattieren (es gab die contio, eine informelle Versammlung, in der Politiker Absichten und Gesetzesentwürfe ankündigen und vorstellen konnten) oder Anträge abändern.

Die Funktionen der Volksversammlung(ein) sind also:

  • Wahl von Amtsträgern

  • Gesetzgebung

  • Rechtsprechung (spielte aber nur eine untergeordnete Rolle)

D) Gerichte

Es gab in der römischen Republik verschiedene Gerichte. In der Zeit der späten Republik spielten dabei Gerichtshöfe (quaestiones) mit Geschworenen eine wichtige Rolle.

3) Annuität

Annuität meint die Begrenzung der Amtszeit der Magistrate auf 1 Jahr (lateinisch annus = Jahr).

Alle 5 Jahre konnten Zensoren mit gewählt werden, die Vermögensschätzung durchführten, Bürger bestimmte Gruppen zuteilten und in Listen von Institutionen aufnahmen oder aus ihnen entfernten und staatliche Aufträge bei bestimmten finanziellen/wirtschaftlichen Angelegenheiten vergaben. Bei diesem Sonderamt betrug die Amtszeit 18 Monate.

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Albrecht  19.05.2012, 03:43

4) Kollegialität

Kollegialiät meint die Ausübung von Ämtern durch mehreren Personen als gleichgestellte Kollegen. Die Ämter für Magistrate in der Ämterlaufbahn (cursus honorum) wurden von mindestens zwei gleichberechtigten Kollegen ausgeübt. Magistrate hatten gegen Anordnungen von Kollegen und niedrigeren Magistraten ein Einspruchsrecht (Interzessionsrecht; lateinisch intercedere = dazwischentreten) und konnten sie rückgängig machen. Die Volkstribune hatten allgemein ein Vetorecht.

weitere Prinzipien der Verfassung der römischen Republik:

  • Vermeidung der Iteration (Wiederholung; es gab einige Ausnahmen; seit 82 v. Chr. war es erst nach 10 Jahren erlaubt, erneut Konsul zu werden)

  • Verbot der Anhäufung (Kumulation) von Ämtern, verhinderte die gleichzeitige Bekleidung mehrere Ämter

  • Verbot der Aneinanderreihung (Kontinuation) von Ämtern zeitlich direkt hintereinander

Die Prinzipien dienten der Kontrolle und einer Verhinderung einer übermäßigen Machtfülle eines Einzelnen.

5) Mischverfassungssystem

Ein System ist eine Gesamtordnung, eine aus zueinander in Beziehung stehenden Teilen zusammengesetzte Ganzheit. Eine Mischverfassung ist eine Verfassung, die Bestandteile verschiedener Staats- und Regierungsformen vermischt (verbindet/kombiniert). Sie ist also z. B. weder eien Monarchie noch eine Aristokratie noch eine Demokratie in Reinform.

Die Verfassung der römischen Republik ist von einigen antiken Staatstheoretikern (Polybios 6, 3 – 18 und Marcus Tulluis Cicero, De re publica 1, 69 – 70 sind besonders wichtig) als gemischte Verfassung gedeutet worden. Die Volksversammlungen (Funktionen: Wahl von Amtsträgern, Gesetzgebung und mit eher geringer Bedeutung die Rechtsprechung) und in gewisser Hinsicht die Volkstribune gelten dabei als ein demokratisches Element, der Senat als ein aristokratisches und die Konsuln als ein monarchisches.

Die Nobilität (eine Gruppe der Führungsschicht) mit dem Senat als Machtzentrum hatte aber die Vorherrschaft und daher ist die Römische Republik eher eine besondere Art der Oligarchie/Aristokratie.

Geschichtliche Darstellungen enthalten nähere Informationen, z. B.:

Jochen Bleicken, Die Verfassung der römischen Republik : Grundlagen und Entwicklung. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh. 8. Auflage, 2000. (UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher, 460). ISBN 3-8252-0460-X (UTB); ISBN 3-506-99405-0 (Schöningh)

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