Risikolebensversicherung, wen trägt man als Begünstigten ein?
Sitiation: Person A versorgt mehrere Kinder in Drittländern und möchte deswegen eine Risikolebensversicherung abschließen. Zur Weiterleitung des Geldes wäre Person B am besten geeignet. Allerdings bezieht dieser derzeit Sozialhilfe. Würde sich das auf seine Bezüge auswirken, wenn testamentarisch klar vermerkt ist, dass er das Geld weiterleiten muss? Die Kinder als Erben einzusetzen käme auch nicht in Frage. Auch deren Eltern nicht. Was wären weitere Möglichkeiten?
2 Antworten
Als Begünstigte müssen die Personen eingetragen sein, die das Geld auch bekommen sollen. Also die Kinder in den Drittländern.
Würde sich das auf seine Bezüge auswirken
Ja.
wenn testamentarisch klar vermerkt ist, dass er das Geld weiterleiten muss?
Das hilft wahrscheinlich nicht, da die Begünstigung der RLV unabhänig vom Erbe ist. Zudem ist das Sozialamt sehr fix, wenn es darum geht Geld anzurechnen. Ein Rechtsstreit wäre also vorprogrammiert.
wen trägt man als Begünstigten ein?
Die Kinder die man begünstigen will. Person B bekommt "nur" eine Vollmacht.