Rettungssanitäter Abschlussprüfung Baden-Württemberg?
Hallo,
Am Montag fängt der M4, also die Rettungssanitäter Abschlussprüfung in Baden-Württemberg an. Jetzt habe ich aber beim durchsehen bemerkt, dass ich folgendes im Ausbildungsheft nicht habe:
- Beurteilungen vom Klinik-/ Rettungswachenpraktikum
- Theoretische und Praktische Unterweisungen (Habe ich ein paar)
Ich habe 160 Stunden Klinikpraktikum und 161 Stunden Rettungswachenpraktikum gemacht. Werde ich wegen den fehlenden Sachen von der Prüfung ausgeschlossen?
Danke.
5 Antworten
Du musst bis zur Prüfung nachweisen, dass du die Praktika erfolgreich bestritten und dabei was gelernt hast.
Ich hatte ein Heft zum Ausfüllen von der Rettungsdienstschule, da habe ich einfach jeden Tag meines Praktikums (Dienstzeiten und Einsatzorte) gegenzeichnen lassen und Strichliste bei den durchgeführten Maßnahmen geführt, respektive die Unterweisungen und vorgeschlagenen theoretischen Praktikumsinhalte abgehakt. Keine Beurteilungen oder dergleichen, nur am Ende ein Stempel und ne Unterschrift der Praktikumsstelle, dass das Praktikum so stattgefunden hat wie dokumentiert.
Es hat sich niemand über ne fehlende Beurteilung beschwert. Ich war übrigens in der großen Schule im Schwarzwald.
Im Zweifel siehst du zu, dass du noch ein paar 08/15-Floskeln mit nem Kringel darunter bekommst. Das sollte aber vor der ersten Teilprüfung in der Schule vorliegen.
Hi,
unabhängig von Bundesland, Rettungsdienstschule und -organisation muss für die Abschlussprüfung ein vollständiges Berichtsheft vorliegen, sonst droht tatsächlich der Ausschluss von der Prüfung.
Macht ja eigentlich auch Sinn - Klinik- und Wachenpraktika sind dazu da, bestimmte Lernziele zu erreichen, diese werden eben durch Stempel & Unterschrift im Testatheft nachgewiesen. Kein Nachweis kommt "nicht erfüllt/gemacht" in diesem Fall gleich.
Ob die Beurteilungen zwingend notwendig sind, kann ich dir nicht zu 100% sagen - bei mir (in RLP) waren sie es allerdings.
Ich würde dir raten, zeitnah auf der Wache vorbeizugehen und die entsprechenden Einweisungen samt Beurteilung nachtragen zu lassen - beim Krankenhaus wäre es genau das selbe.
LG
Jepp, du brauchst vollständige Unterlagen, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Also hopphopp, noch ist nicht Montag
Du wirst nicht ausgeschlossen, musst sie aber nachreichen.
Ja, nach dem APVO-RettSan muss ein vollständig ausgefülltes Ausbildungsnachweisheft vorliegen. Bei mir fehlten nur die Beurteilungsbögen -die konnte ich nachreichen.
Hol dir definitiv noch eine Beurteilung ein. Unterschrift Stempel und ein paar 0815 Worte! Sonst wirst du nicht zugelassen
Bei meiner Prüfung wurden 3 Teilnehmen nicht zugelassen wegen unvollständigen Unterlagen..