Rente und Steuern?

1 Antwort

Von Experte okieh56 bestätigt

ich weiss nicht welche Voraussetzungen ein Antrag auf Steuerbefreiung hat. Aber am Ende des Jahres machst du eine Steuererkärung und es dann ist es egal was man vorab schon an Steuern bezahlt hat.

Komplizierter ist es mit den Sozialbeiträgen: Krankenkasse musst du sowieso bezahlen von allen Einkünften wenn du bei der GKV versichert bist. Komplizierter ist es bei Arbeitslosen und Rentenversicherung:

Rentner, die in Deutschland arbeiten, müssen je nach Alter und Rentenstatus unterschiedlich Sozialversicherungsbeiträge zahlen:

Google Recherche:

Rentenversicherung:

  • Vor Erreichen der Regelaltersgrenze: Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen und weiterarbeiten, müssen weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Auch der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil.
  • Nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Versicherungspflicht für den Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber muss jedoch weiterhin seinen Anteil abführen. Rentner können freiwillig erklären, weiterhin eigene Beiträge zu zahlen, um ihre Rente zu erhöhen.

Arbeitslosenversicherung:

  • Vor Erreichen der Regelaltersgrenze: Rentner, die eine vorgezogene Altersrente beziehen und arbeiten, zahlen gemeinsam mit dem Arbeitgeber Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
  • Nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Für arbeitende Altersrentner entfällt die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung komplett – weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen Beiträge zahlen.

Neuerung ab Juli 2025:

Ab Juli 2025 werden die Arbeitgeberanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht mehr an die Sozialversicherung abgeführt, sondern direkt an die arbeitenden Rentner ausgezahlt. Dadurch steigt das Nettoeinkommen der arbeitenden Rentner spürbar.

Woher ich das weiß:Recherche