Reklamation über TÜV-Prüfergebnis möglich?
Wenn der TÜV eine sicherheitstechnische Anlage prüft, dann verlässt man sich normalerweise auf das Prüfergebnis.
Vor kurzem jedoch erfolgte eine Prüfung, die mich zweifeln lässt. Nun wollte ich eine separate Prüfung desselben Sachverhaltes bei einem anderen Institut beauftragen, um zu wissen, ob die dann zum selben Ergebnis kommen. Man lies mich jedoch wissen, dass solch eine "Vergleichsprüfung" nicht zulässig sei, was mich ziemlich überraschte.
Nun Frage ich mich: Es muss doch möglich sein, eine TUV-Prüfung samt Ergebnis im - berechtigten - Zweifelsfall unabhängig abklären/vergleichen zu lassen. Geht so etwas? Und wenn JA, wo bzw. bei wem?
Hinweis:
Es betrifft >>KEINEN<< KfZ-Prüfsachverhalt.
2 Antworten
Ja, so etwas ist durchaus möglich. Das ist aber nicht so einfach und muss gut begründet sein.
Wenn man denn wirklich warum auch immer das Ergebnis nach der Abnahme anzweifelt, kann man das durch einen unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen.
Das muss allerdings ein amtlich anerkannter zugelassener und öffentlich bestellter Sachverständige sein, der oder die mit dieser Fachrichtung vertraut ist.
Mir ist nicht bekannt, dass eine Prüfung nur durch ein Institut möglich wäre. Vielleicht dann, wenn es einen entsprechenden Auftrag gibt.