Reitabzeichen RA5 verfällt?
Ich habe eine Frage zum neuen Reitabzeichen RA5 (E-Springen/E-Dressur). Ich habe dieses im letzten Herbst (2015) abgelegt, allerdings habe ich nicht vor an Turnieren teilzunehmen. Jetzt hat mir jemand gesagt, dass das Reitabzeichen nach einem Jahr verfällt, wenn man es nicht durch einen Turnierbesuch beim Richter (Wertnote von mindestens 6.0) bestätigen lässt. Ich habe dass nicht gewusst, denn ich hatte egentlich vor, direkt dieses Jahr das RA 4 abzulegen (ohne vorher an einem Turnier teilzunehmen. Stimmt das? Bzw. kennt sich da jemand aus? Danke schonmal.
6 Antworten
Wer erzählt denn sowas?...... Nein, die Gültigkeit deines Reitabzeichens verfällt selbstverständlich nicht.
Die Person hat da sicher etwas mit der Jahresturnierlizenz durcheinander gebracht.
nein das stimmt nicht. ich habe es auch genau so gemacht wie du es vorhast und hatte da keine probleme.
Das weiß ich nicht genau. ich habe mein kleines vor 2014 gemacht und mein großes in 2014
Also soweit ich weiß verfällt es nicht.
So ein Quatsch, was die auf den Höfen immer für einen Mist verbreiten......
Du musst nur jedes Jahr Deine Turnierlizenz verlängern, die verfällt zum Jahresende, aber für des RA4 brauchst Du keine Turnierlizenz.
Reitest Du ein paar Jahre keine Turniere, das ändert sich ggf. die LK, das ist schon alles, bei Dir vollkommen Sorgenfrei.
Ein DRA behält man sein Leben lang.
Vielen Dank für deine Antwort, jetzt bin ich beruhigt;)
Stimmt überhaupt nicht. Ich kenne jemanden der als Jugendlicher sein RA gemacht und nach 30 Jahren Reitpause konnte er wieder auf Turnieren in der gleichen LK starten.
Danke für deine Antwort! Gilt das auch für die "neuen" reitabzeichen seit 2014?