Rehunfall? Was nun?

MadLife585  04.02.2025, 21:21

Hast du die Polizei gerufen?

Katecholamin 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 21:23

Nein. Wohne in Niedersachsen. Da muss man die Polizei dafür nicht rufen.

4 Antworten

die Teilkasko ist wie der Name sagt, Teil der Vollkasko. dem entsprechend ist es ein Kaskoschaden.

Nach dem der Gutachter der Versicherung den Schaden aufgenommen hat, und du das Go von der Verscherung hast, kannst du machen wonach dir immer gelüstet

  • So weiter fahren, wenn das Fahrzeug fahrtüchtig ist
  • preiswert selbst reparieren oder reparieren lassen
  • die reperatur in Aufrag geben und machen lassen
  • Das Fahrzeug wie es ist verkaufen, ein anderes kaufen
  • oder eben in zukunft zu fuß gehen (kein nues auto mehr kaufen)

Melde den Schaden der Versicherung, die Teilkasko zahlt die Reparatur, allerdings nur wenn du eine Teilkasko abgeschlossen hast.


Katecholamin 
Beitragsersteller
 05.02.2025, 09:36

Bei Vollkasko nicht?

Wenn du eine Teilkasko Versicherung hast kannst du den Schaden der Versicherung melden und bekommst die Reparatur bis zum Widerbeschafungswert abzüglich der Selbstbeteiligung ersetzt

Bei einem Teilkasko Schaden steigt auch nicht die Versicherung


Soweit ich weiss,muss man bei Wildunfällen die Polizei holen...


Katecholamin 
Beitragsersteller
 04.02.2025, 21:26

Nein. Wohne in Niedersachsen. Da muss man die Polizei dafür nicht rufen