Reha in der WfbM abbruch
Hallo! Ich habe eine Frage auf die ich dringend eine ernste Antwort brauche. habe schon gegoogelt aber finde keine Antwort, hoffe ich bekomme hier einige Informationen. Undzwar geht es darum. Mal angenommen ich fange in der Werkstatt für behinderte Menschen mit einer beruflichen Reha an, zuerst bin ich im Eingangsverfahren das 3 Monate lang dauert. Sollte ich aus meiner sicht feststellen dass diese Werkstatt nicht das richtige für mich ist und es mir dort nicht gefällt, kann ich dan einfach abbrechen?
Vielen dank im voraus!!
3 Antworten
Abbrechen kannst Du natürlich!
Allerdings musst Du damit rechnen, dass Dein Leistungsbescheid zurückgezogen wird! Daher solltest Du sowas immer mit dem Sachbearbeiter des Leistungsträgers (LVA, Sozialamt) absprechen!
Das ist völliger Quatsch. Wenn man jemanden in die Hölle schickt, so muss er nicht dort bleiben. Punkt. Ausserdem kann man auch nicht die Leistungen entziehen.
Betrifft nur den Leistungsbescheid über die Umschulung/Ausbildung! Die Grundsicherung muss jedoch weiterbezahlt werden!
Allerdings kann auch die Grundsicherung verwehrt werden, wenn wiederholt vom Leistungsempfänger eine Reha-/Integratiosnmassnahne abgebrochen oder boykottiert wird!
Das Beste wäre du informierst dich vorab bei den Lehrkräften/Betreuern in der Werkstatt direkt und/oder bei deinem Ansprechpartner. (Demjenigen oder der Stelle die dir die berufliche Reha vermittelt hat) Alles Gute und schöne Ostern
wahrscheinlich schon. kommt auf die einrichtung an
Das hat doch mit der Einrichtung nichts zu tun. Die Einrichtung bezahlt doch überhaupt kein Geld und hat auch nichts zu sagen. Das kommt auf den Träger darauf an.
Leistungsbescheid? Meinen Sie dass ich dan kein Geld mehr vom Sozialamt bekomme?