In anderen Bundesland in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten?

3 Antworten

Wenn es die nächstgelegene Einrichtung ist, dann ja. Ansonsten wird die Beschäftigung in der nächst gelegenen Einrichtung statt finden!

Da die Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören, sind die erforderlichen Fahrkosten entsprechend § 53 SGB IX zu übernehmen.

Und da wird drauf geschaut, dass diese Fahrtkosten möglichst niedrig ausfallen.

Wenn das die nechste ist, ist das möglich. Ansonsten eher nicht weil die Fahrt möglichst kurz (billig) sein muss

Ja wohne in Brandenburg arbeite in Berlin