Rechtswirksamkeit einer Aussage?

3 Antworten

Selbst wenn ihr den Anspruch hättet und durchsetzen könntet, dass man euch ein Vertragsformular zusendet, würde das noch lange nicht bedeuten, dass die Vermieterseite den Vertrag auch unterschreibt. Das würde euch also rein gar nichts bringen.

Eine Anspruch auf die Wohnung hast du erst, wenn der Mietevertrag geschlossen wurde. Du hast aber noch nicht einmal ein Vertragsangebot erhalten. Da hast du natuerlich ueberhaupt keinen Anspruch auf irgendwas.

Wie rechtsbindend ist die Aussage der Marklerin und wie erfolgreich konnte man bei einer nichtvergabe der Wohnung klagen?

Chance etwas bei 0.