Rechtslage: Bus voll. Wie sieht das Recht aus?

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Generell steht in den Fahrgastbestimmungen eines Verkehrsbetriebes, dass es kein Anspruch auf Mitnahme gibt; also wenn es nicht geht, kann dein Sohn den Bus nicht nutzen.

Ich würd da erstmal ne Beschwerde einreichen, weil immerhin wird ja für die Beförderung der Kinder Geld bezahlt. Wenn die Schule aber irgendeine Vereinbahrung hat, dass für so und so viel Euro so und so viele Busse zur Verfügung gestellt werden, dann müsste man sich an die Schule wenden. Aber ich denke, man hat trotz Fahrschein nicht das Recht, mitgenommen zu werden! Da muss man - denk ich - lieb und nett mit denen reden und hoffen, dass sich was Gutes ergibt!

Beschwerden werden meiner Erfahrung nach aber auch Ernst genommen!!

Ich würde die zuständige Busfirma anschreiben, dass sie einen Einsatzwagen zu dieser Uhrzeit einsetzen. Wenn es bekannt ist, dass die Busse zu dieser Uhrzeit überfüllt sind, dann müssen sie dafür Sorge tragen, dass ein zweiter Bus eingesetzt wird.

man hat keinen Anspruch auf eine Busfahrt. Die Verkehrsgesellschaft bietet eine Dienstleistung an, die sie aber nicht in jedem Fall garantieren kann, darum ist voll (s.o.) voll. Eine begründete Beschwerde bei entsprechender gesellschaft könnte Änderung schaffen.

Dann sollte eigentlich ein zweiter Bus eingesetzt werden. letzte Woche bin ich zwangsweise ausgestiegen und den rest gelaufen weil er , obwohl der Bus schon voll war noch mal ne ganze meute aufgenommen hat: Ich wäre an meiner eigentlichen Bushaltestelle nicht mehr rausgekommen oder ich wäre erstickt....