Rechtsform Dropshipping EU-Supplier/ nicht EU-Supplier?

2 Antworten

Wenn du aus einem Nicht-EU Land importierst, giltst du als Hersteller des Produkts gemäß ProdHaftG.

Wenn du es aus einem EU Land die Ware beziehst, dann giltst du eben nicht als Hersteller und haftest somit auch nicht als Hersteller.

TheCuriousDude 
Fragesteller
 14.10.2020, 10:55

Also trifft letzteres zu, wenn ich die Ware aus den Lagerhäusern in Spanien/Frankreich beziehe?

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Valnar52  14.10.2020, 10:56
@TheCuriousDude

Ist doch eigentlich selbsterklärend oder? Bist du derjenige der die Waren in die EU einführt?

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TheCuriousDude 
Fragesteller
 14.10.2020, 10:54

Danke, aber mir geht es eigentlich darum ob, die Lagerhäuser von Spanien und Frankreich in diesem Fall als "Hersteller im EWR" gelten.

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GerryDoyle  14.10.2020, 11:02
@TheCuriousDude

China-Ware, die von derartigen Lagerhäusern bezogen wird, ist kein Ursprungserzeugnis.

Wer rechtlich als Inverkehrbringer und somit als Haftender i.S. des Produkthaftungsgesetzes gilt, stellt das Gericht fest, sobald ein Fall eingetreten ist.

Kümmere Dich rechtzeitig um rechtliche Beratung, und zwar von einem Anwalt und nicht von einem Laienforum,.

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