Rechtliches Für Dropshipping?
Hallo,
Ich habe mich entschieden im Alter von 15 Jahren mit Dropshipping anzufangen und habe gelesen, dass man ab 14 ein Gewerbe anmelden kann. Was muss ich außer einem Gewerbeschein noch beachten?
Vielen Dank im Voraus?
LG
2 Antworten
Was muss ich außer einem Gewerbeschein noch beachten?
Nicht viel:
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst.
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Uff das hört sich komplizierter an als ich dachte. Aber danke für die Hilfe
Du kannst als Minderjähriger mit Zustimmung des Familiengerichts ein Gewerbe anmelden.
Diese Zustimmung wirst du aber nicht bekommen, wenn du nicht wenigstens kaufmännische Grundkenntnisse BELEGEN kannst.
Ok Dankeschön. Muss ich sonst noch etwas beachten?