Habe ich ein Recht auf Rückgabe aufgrund von Rost im Metallgestänge?

3 Antworten

Hallo murdock2001

und damit sind wir wieder bei dem grundlegenden Problem "INTERNET" gegen Fachhändler "AB XY Pool"

Beim Fachhändler "AB XY Pool" hättest du jetzt die Möglichkeit der Reklamation und würdest auch gehört werden da er dich als Kunden nicht verlieren möchte. Dem Herrn INTERNET ist das aber ziemlich egal.

Jeder der im Internet einkauft muß sich darüber im Klaren sein dass Mängelanzeigen und Reklamationen hier schlechter durchzusetzen sind als beim Händler um die Ecke.

Du kannst es gerne probieren - ich glaube jedoch nicht dass viel dabei heraus kommt.

Vielleicht kaufst du deinen nächsten Pool doch beim Fachhändler ?

Gruß Poolcaptain

JEIN - klingt blöd , weiß ich ! Ist aber so. Beim Pool weiß ich es nicht. Aber bei vielen Geräten für Freiland ( Garten / Grill / Bauwerkzeuge ) wird gerne großartig mit ... Rostfrei oder .... gegen was weiß ich beständig angegeben. Und dann kommt das Deutschland und weltweitbekannte Kleingedruckte. Und bei dem Pool könnte irgendwo was in der Aufbauanleitung stehen mit Chlorgehalt des Wassers .... oder ist ... zu reinigen . Ich überlege mir bei solchen Dingen immer Aufwand und Nutzen !

Hallo murdock2001,

da kann ich Poolcaptain nur voll und ganz beipflichten. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Du wirst jetzt in der Beweislast liegen, dass der Rost nicht durch dein Zutun entstanden ist. Und das wird nicht ganz leicht sein, weil Du ja sicherlich Chlor im Pool verwendet, aber über die Chlorkonzentration im Wasser kein Buch geführt hast.

Hier trifft es wieder einmal zu:

Billig gekauft heißt doppelt gekauft

LG

Thomas