Recht auf gewaltfreie Erziehung?
Als Kind hat man das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Heißt keine körperliche Gewalt. Nun stellt sich mir die Frage: Gilt das auch bei verbaler Gewalt, wie zum Beispiel Beleidigungen oder Drohungen?
6 Antworten
Selbstverständlich. § 1631 Abs. 2 BGB besagt:
Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.
Das wäre dann psychische Gewalt. Aber Gewalt ist Gewalt, also auch das von dir angesprochene. Die Rechtsprechung muss in diesem Punkt geändert werden, aber in der Justiz kümmert man sich eher um Belanglosigkeiten. Wieviele Kinder müssen noch leiden bis hier endlich mal jemand aufwacht?
Ja, das Recht auf gewaltfreie Erziehung umfasst auch den Schutz vor verbaler Gewalt. Ständige Beleidigungen, Erniedrigungen und Anschreien können ernsthafte psychische Folgen haben.
Wenn es in einer Intensität, Regelmäßigkeit etc.. stattfindet, sodass Jugendamt, Familiengericht dieses Verhalten unter Missbrauch bzw. Kindeswohlgefährdung bewerten , dann ja.
Bestimmte verbale Entgleisungen können passieren. Nicht nur das Kind ist menschlich, sondern auch die Eltern.
Unter Familienangehörigen sind Beleidigungen jedenfalls nicht strafbar.
Hast du die Frage gelesen? Was hat das mit dem Recht auf eine Erziehung auch ohne psychische Gewalt zu tun? Richtig. Goar nix