Rechnungsausstellung Ausland Versand DE?

2 Antworten

Normalerweise wäre auf der Rechnung keine Umsatzsteuer auszuweisen, wenn denn die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftl. Lieferung (§ 6a UStG) vorliegen würden.

Der Kunde möchte die Rechnung auf sein Unternehmen (Sitz Niederlande) ausgestellt bekommen, während seine Lieferadresse in Deutschland ist.

Das bedeutet dann also, dass du (aus Deutschland) innerhalb Deutschlands lieferst.

Für die Steuerbefreiung ist aber u.a. wichtig, dass der Gegenstand von einem Land ins andere Land gelangt und genau daran scheitert es hier.

Gibt es nun konkrete Dinge die ich beachten muss, oder bleibt die Rechnungsausstellung die selbe?

Das Einzige, was hier anders ist, ist, dass du auf der Rechnung Umsatzsteuer ausweisen musst (so wie jede andere Rechnung, wenn du an jemanden in DE eine Lieferung/Leistung erbringst).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

§6a Abs.2 Nr.1 UStG ist nicht erfüllt somit Ganz normale Lieferung innerhalb Deutschlands.

Die Lieferung gilt dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung »an den Abnehmer« oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG; Abschn. 3.12 Abs. 1 UStAE)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"