Rechnung mit Mahnung bei ungewollte Abo Vertrag?

HERRBERND22  27.09.2020, 18:07

Hast du Beleg von Post wegen Einschreiben ?


Kivikivi 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 18:25

Ja

7 Antworten

Ich habe zwei Briefe per Einschreiben zugeschickt

Das war schon einer zu viel.

Die haben mich total Ignoriert

Das machen die immer so

,stattdessen drohen die mich mit Anwalt und Mahnungen.

Sollen sie mal.

Du hast Deinen Teil erledigt. Nicht mehr machen, die Zeitungen auf einen Stapel legen, die können sie abholen. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, (eher unwahrscheinlich) widersprechen ohne Begründung.

ich würde mich an Deiner Stelle nicht mit den unseriösen Firmen herumschlagen.

Im Prinzip brauchst Du erst reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. gegen diesen musst Du dann Einspruch einlegen.

Dann muss die Firma ein Gerichtsverfahren anstrengen, in dem sie beweisen müssen, dass Du wirklich den Vertrag abgeschlossen hast, wenn sie ihre Forderung aufrechterhalten wollen.

Einen Anwalt würde ich nicht einschalten. Den müsstest Du bezahlen und der würde auch mehr kosten als ein Jahresabo dieses Käseblatts.

Ich würde die Polizei einschalten, die kümmern sich um Cyberkriminalität.

Du hast eigentlich schon zu lange gezögert wenn bereits eine Mahnung gekommen ist.


Kivikivi 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 18:54

Ich war bei der Polizei aber der gute mann hat nicht einmal nach meine Namen gefragt ,ich hatte das Gefühl er machte mir Vorwürfe und meinte es wird nicht bringen mit eine Anzeige ,ich wäre nicht der Geschädigte sondern der HÖRZU.

Kivikivi 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 18:31

Eigentlich nicht,ich habe nach zweiten Zahlungserrinerungs sofort reagiert Telefonisch wie auch Schriftlich.Die erste Zahlungsaufforderung ist bestimmt bei unbekannten Email eigegangen.

KRuediger1970  27.09.2020, 18:10

Fragesteller hat nicht zu lange gezögert:

falls jemals ein "gerichtlicher" Mahnbescheid bei ihn in's Haus flattert

kann er noch ohne Angaben von Gründen innerhalb 14 Tage nach Zustellung per Einschreiben Widerspruch einlegen und das Thema erledigt sich dann von selbst...

selbst auf Schreiben von Inkassobüros muss nicht reagiert werden

verreisterNutzer  27.09.2020, 18:33
@KRuediger1970

War jetzt nicht ganz klar ob es sich um eine Mahnung seitens HÖRZU oder um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt.

ähnlich hatte ich es mal mit der Bild am Sonntag:

hatte nichts bestellt (lese ja nicht einmal die normale Bildzeitung) und bekam plötzlich 'ne Mahnung:

ich hätte online die BamS bestellt blablabla...

habe denen 'ne Frist gesetzt, wollte Kopie von Auftragsbestätigung, ansonsten würde mein Anwalt sich um die Angelegenheit kümmern - hab' nie wieder was davon gehört

Persönliche Daten, von Dir, in einer fremden Mail, wie geht das?

Wer die Ware annimmt, sollte sie auch bezahlen, so mein Ding zwischen den Ohren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kivikivi 
Beitragsersteller
 27.09.2020, 21:24

Ja Name,Nachname und Adresse,steht im internet für alle offen bei das Ortliche.Meine Name meine ich.Das kann jeder machen,enfach eine Email Adresse ausdenken mit meine Daten,nur die IP Adresse ist anders.Wennn ich was bestelle bezahle ich auch.Ich bekomme aber Ware die ich ganicht bestellt habe und will.