Rechnung Handwerker-Angebot - völlig überzogen?

3 Antworten

Kommt darauf an was besprochen wurde.

Es reicht auch aus, das er erwähnt hat, er nimmt für die Angebotserstellung einen Betrag.

Durch die Aufforderung der Angebotsabgabe hatte er einen Auftrag.

Stellt der Unternehmer dennoch die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung, sollte er den Kunden darüber informieren. Dann stehen ihm die Kosten vom Kunden zu. Häufig werden 10 % des Rechnungsbetrages angesetzt.

Nutzt der Kunde den Kostenvoranschlag/Angebot im Rahmen einer Ausschreibung, darf der Anbietende dafür ebenfalls Kosten verlangen. Er ist jedoch in der Beweispflicht.

Also Vorsicht wenn man das Angebot weiterreicht.

Habt ihr etwas unterschrieben? Wenn nicht dann wird er Schwierigkeiten haben seine Forderungen nachzuweisen.

Woher ich das weiß:Hobby – Heimwerker, Bastler, Reparierer, Erfinder, Gartenfreund

Gruensi1976 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 21:45

Nein haben wir nicht

alterzapp  17.03.2025, 21:48
@Gruensi1976

Also, wenn er das vielleicht gesagt hat, ihr aber keinen schriftlichen Auftrag geschrieben habt, wie sollte er dann sein Geld fordern? Er hat keinen Beweis. Ihr müsst euch ja auch mal selber fragen ob euch das klar war mit den 1% und den 2500€ und ob ihr das auch so je beauftragt hättet. Wenn nicht, dann würde ich auch nichts zahlen. Was will er machen.

Gruensi1976 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 21:51
@alterzapp

Sehe ich auch so. Er behauptet er habe eine Woche an dem umfangreichen Angebot gesessen. Die meisten Positionen sind kaum nachvollziehbar. Meist nur Pauschalen je Raum ohne Einzelpositionen. Keine Stunden, kein Material aufgeführt. Angeblich gibt es einen Detailordner. Das würden wir aber nicht verstehen. Einzelne Räume konnte er kaum mal schlüssig genau erklären. Alles sehr zweifelhaft. Und nix unterschrieben.

alterzapp  17.03.2025, 22:04
@Gruensi1976

Das kann auch seine Masche sein um Geld zu verdienen. Vielleicht will er nur das Geld aus dem Angebot und gar nicht den Auftrag. Wie auch immer. Wenn er kein richtiges und brauchbares Angebot erstellt hat, dann würde ich auch nicht zahlen. Ohne schriftlichen Vertrag dann sowieso nicht. Wahrscheinlich gibt es nich ein schreiben von einem Anwalt aber dann dürfte da nicht mehr viel kommen. Ich würde da gar nicht drauf reagieren und abwarten.

Was sagt dein Anwalt. Ich hab das aber schon gehört. Angebote müssen nicht kostenlos sein.


Gruensi1976 
Beitragsersteller
 17.03.2025, 18:23

Ja, habe ich auch schon gehört, keine Frage, aber es wurde nichts vereinbart, und war auch nicht genau klar, was er dafür haben will - im halben Nebensatz hingemurmelt.