Radfahrprüfung?

3 Antworten

Es passiert nichts. Die Radfahrprüfung dient der rein pädagogischen Zielsetzung der Verkehrserziehung. Die Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer erfordert keine Fahrerlaubnis. Allerdings gibt es schon die Möglichkeit eines Radfahrverbots. Allerdings nicht im Zusammenhang mit der Radprüfung, sondern z. B. mit Straftaten.

Bei uns hier wird das immer in der 3. Klasse gemacht. Einige konnten damals bei meinem Sohn in der Klasse nicht mal Rad fahren, andere hatten kein Rad...das wurde vorher noch gelernt, dann wurde geübt, dann wurden Räder geliehen...und da fällt schon niemand einfach so durch...dabei sein ist alles.

Hi, ist keine Pflicht und hat daher auch keine Konsequenzen.