Quellenangabe bei Erklärung in Fußnote nötig?
Wenn ich einen Begriff in der Fußnote erkläre, muss ich dann für die Erklärung wieder eine Quelle angaben, von wo ich die Definition her habe?
1 Antwort
Beim ersten Mal musst du sie vollständig angeben. Bei weiteren Definitionen aus derselben Quelle reicht ein Verweis nach den Konventionen deines Fachs, z.B. "ebd.", "a.a.O.", "passim" oder was immer.