Provider verweigert Rufnummermitnahme?
Mir wurde gekündigt weil ich die Rechnungen nicht mehr zahlen konnte, ich habe auch immer noch einen Betrag ausstehen.
Jetzt benutzt der Provider meine Rufnummer als Pfand, ich kann die Rechnung aber nicht zahlen.
Darf er das einfach so, ich habe doch das recht meine Nummer mitzunehmen?
3 Antworten
Natürlich darf er das.
Und mal Butter bei die Fische ... wenn du bei einem Anbieter Schulden hast, ist es ja ausgesprochen dämlich, dann woanders einen neuen Vertrag machen zu wollen.
Ganz ohne Internet kann ich ja nicht leben und Prepaid ist deutlich teurer.
Hallo Giessen567,
bei einem Zahlungsverzug ist die Rufnummer nicht portierungfähig. Das ist also korrekt, dass der Anbieter es ablehnt.
Es grüßt Wiebke S.
Er verweigert dir die Portierung nicht, er will nur, dass du deinen Teil des Vertrages erfüllst, du musst dir Rechnung zahlen, dann wird auch nichts mehr verweigert. Die Nummer gehört dir nicht.
Ich glaube nicht, dass die Bundesnetzagentur diese Kompetenz hat.
Wer der Besitzer der Nummer ist, muss seine Rechnungen bezahlen, sonst verliert er den Anspruch auf Portierung.
Dass du Schulden hast, ist ja wohl unstrittig.
In Deutschland entscheiden wohl Gerichte, aber nichtsdestotrotz musst du deine Rechnungen bezahlen, bevor irgend etwas dein Eigentum wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du deine Rufnummer auch vererben kannst.
An diese „lebenslange Rufnummer“ sind Bedingungen geknüpft. Nämlich, dass sie genutzt wird, bzw. aktiviert ist, sprich man zahlt.
was bist du denn für einer, Rechte einfordern - okay - dann komm mal deinen Pflichten nach, dazu gehört die Zahlung deiner offenen Rechnungen.
Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass die an Kunden vergebene Telefonnummer deren Eigentum ist und das sogar auf Lebenszeit. Die Nummer gehört dem Kunden, nicht dem Anbieter! Daher besteht das Recht auf Portierung der Rufnummer, auch wenn der Anbieter gewechselt wird.