Probezeit Verlängerung wenn Brief außerhalb der Probezeit kommt?

3 Antworten

Maßgeblich ist der Tatzeitpunkt.

§ 2a Abs. 2 StVG besagt ausdrücklich, dass Probezeitmaßnahmen auch stattfinden, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist.

ohje das ist ja doof gelaufen, da hast du wohl wirklich sehr viel pech, da leider der zeitpunkt der "straftat" zählt und nicht wann der Brief ankommt

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es zählt immer der tatzeipunkt,nicht das ankommen der post