probezeit?

1 Antwort

Hallo leandro1966,

nein, wäre er nicht. Erst nach dem dritten A-Verstoß oder sechsten B-Verstoß (Kontingent zählt gemeinsam, also zwei B-Verstöße zählen als ein A-Verstoß) wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Die Konsequenz für den ersten A-Verstoß wäre die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Verlängerung deiner Probezeit um zwei Jahre.

Mit freundlichen Grüßen

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