Privatverkauf einer Cross mit Ratenzahlung aber vorheriger Benutzung, wie soll ich das vertraglich handhaben?

6 Antworten

Sorry, aber du wärest selten dämlich, wenn du dich darauf (auch auf die Ratenzahlung) einlässt. Das Fahrzeug gibts erst, wenn der volle Betrag bezahlt ist.

Ich würde niemals einen Privatverkauf auf Raten machen. Und dann noch das Kaufobjekt vor der letzten Zahlung aus der Hand geben. Wenn das Ding beschädigt wird - wer zahlt die Reparatur? Wenn der Käufer nicht zahlt - willst du ihn wirklich verklagen, die kosten dafür dann auslegen und am Ende in den lenker beissen, weil bei ihm nix zu holen ist.

Er soll sich einen Kredit bei der Bank holen und die Cross bei dir bar zahlen. Oder meinetwegen auf Raten, und abholen, wenn die letzte Rate eintrifftz. Mit vereinbarter Bearbeitungsgebühr, wenn ihm nach 3 Raten einfällt, daß er doch nicht genug Geld hat.

Ein Verkauf unter Privatleuten sollte immer, zur beiderseitigen Absicherung, wie "Ware gegen Geld" laufen. Lass' Dich auf nichts anderes ein.

Nicht verleihen und auch keine Ratenzahlung akzeptieren.

Zumindest nicht an bzw. bei Menschen, die Du nicht kennst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Er könnte ja vorher schon den kompletten Betrag entrichten, dann kann er sie wie sein reguläres Eigentum nutzen, beschädigen what ever.