Privatverkauf einer Cross mit Ratenzahlung aber vorheriger Benutzung, wie soll ich das vertraglich handhaben?
Hallo Leute, ich verkaufe privat über eBay eine Crossmaschine. Abgemacht war dass er am 01.02. vorbeikommt und mir die erste Rate zahlt, wobei er Monatlich dann die weiteren zahlt bis hin zum 01.06. da dort die letzte Rate fällig wäre, ab dem Tag an würde ich ihm dann auch die Cross in seine Hände übergeben. Jetzt hat er mich allerdings gefragt ob er sich die Cross während des Februars bereits schon einmal ausleihen kann für eine Woche da er sich dort auf einem Rennen angemeldet hat, den Wunsch würde ich ihm gerne erfüllen doch habe Angst dass die Cross dann mit Schäden zurück kommt und er darauf plädiert, „er habe sie bereits kaputt erhalten“ obwohl dies nicht der Fall wäre, außerdem habe ich die Angst dass die Cross garnicht zurückkommt wenn ich ihm sie jetzt schon überlasse. Jetzt würde ich gerne wissen wie ich mich da rechtlich absichern kann dass er die Cross ausleihen kann, ich meine Ratenzahlungen erhalte, die Cross wiederbekomme, er mir keinen möglichen Schaden unterstellt und ich somit fein und mit recht auf meiner Seite aus der Sache rausgehe, bitte helft mir bei der Angelegenheit ich bin da sonst ein bisschen aufgeschmissen. Ich danke euch im Voraus.
Lg Max
6 Antworten
Sorry, aber du wärest selten dämlich, wenn du dich darauf (auch auf die Ratenzahlung) einlässt. Das Fahrzeug gibts erst, wenn der volle Betrag bezahlt ist.
Ich würde niemals einen Privatverkauf auf Raten machen. Und dann noch das Kaufobjekt vor der letzten Zahlung aus der Hand geben. Wenn das Ding beschädigt wird - wer zahlt die Reparatur? Wenn der Käufer nicht zahlt - willst du ihn wirklich verklagen, die kosten dafür dann auslegen und am Ende in den lenker beissen, weil bei ihm nix zu holen ist.
Er soll sich einen Kredit bei der Bank holen und die Cross bei dir bar zahlen. Oder meinetwegen auf Raten, und abholen, wenn die letzte Rate eintrifftz. Mit vereinbarter Bearbeitungsgebühr, wenn ihm nach 3 Raten einfällt, daß er doch nicht genug Geld hat.
Ein Verkauf unter Privatleuten sollte immer, zur beiderseitigen Absicherung, wie "Ware gegen Geld" laufen. Lass' Dich auf nichts anderes ein.
Nicht verleihen und auch keine Ratenzahlung akzeptieren.
Zumindest nicht an bzw. bei Menschen, die Du nicht kennst.
Er könnte ja vorher schon den kompletten Betrag entrichten, dann kann er sie wie sein reguläres Eigentum nutzen, beschädigen what ever.