privatinsolvenz nachtschichten?

3 Antworten

Nach meiner Kenntnis ist ein fixer Betrag pfändungsfrei, dabei ist es grundsätzlich egal, ob das nun Zulagen für Nachtschichten, Überstunden o.ä. sind - der Grund der Zulage ist manchmal für Steuer und Sozialabgaben relevant, bei Pfändungen wüsste ich nichts davon; aber die Rechtsprechung scheint da nicht ganz einig zu sein.