Privat gekauftes Auto kaputt?

3 Antworten

Selbst schuld würde ich nicht sagen, man weiß es ja vorher nicht.

Es kommt jetzt drauf an: Bei einem Privatkauf hast du keine Garantie. Wenn also später etwas kaputt geht, hast du Pech gehabt.

Aber! Wenn der Verkäufer bekannte Mängel bewusst verschwiegen hat, ein Schaden bereits bestand beim Verkauf (und dem Verkäufer auch bekannt gewesen sein müsste) und dieser bewusst unterschlagen wurde, dann ist das natürlich rechtlich nicht in Ordnung. Dann wurdest du getäuscht und kannst natürlich vom Kauf zurück treten bzw. diesen anfechten.

Das alles nachzuweisen ist allerdings nicht einfach.

Wenn du dem Verkäufer nachweisen (beweisen) kannst, dass er bewußt Mängel verschwiegen hat, die beim Verkauf bestanden, dann kannst du den Kauf zumindest anfechten.

Aber das ist sehr schwer, zumal er ja neu TÜV hat.

Nein, da kannst du nichts machen. Vermutlich hat dein privater Verkäufer Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.