Praktikum Inflationsausgleich recht?

3 Antworten

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmenden die Prämie bekommen. Sowohl Vollzeit- und Teilzeitkräfte als auch geringfügig Beschäftigte wie Minijobber, Werksstudenten und Auszubildende können den Bonus erhalten.

Grundsätzlich ist der Inflationsausgleich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Mitarbeiter haben also keinen gesetzlichen Anspruch darauf. 

Ein Praktikum ist in der Regel kein echtes Arbeitsverhältnis.

Also rechne nicht mit der Inflationsausgleichszahlung!

Natürlich nicht - auf freiwillige Zahlungen hat man keinen Anspruch.

anrecht dabei etwas zu lernen hast du - nutzte diese chance !