Post landet beim Nachbar und dieser legt sie in den Regen. Kann ich Nachbar anzeigen?

9 Antworten

Schwierig. Nur noch Pakete zur Abholstation liefern lassen? Oder irgendwo vorn beim Haus ein Schild aufstellen, dass es noch einen anderen Eingang gibt?


Sunrise674 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 06:27

Wir haben vorne schon ein Schild für die Zusteller angebracht

HarmonyZ  21.10.2024, 06:38
@Sunrise674

Puh und was sagt der Nachbar dazu, wenn du ihn drauf ansprichst?

In Zukunft nur noch auf ne abholstation bestellen. Da der Nachbar nie zugestimmt hat deine Post anzunehmen, kannst du ihn auch nicht in Verantwortung ziehen.

Sag ihm, dass er deine Briefe bei dir in deinen Briefkasten einwirfst, so wie du seine, wenn nicht, dann legst du seine Briefe auch in den Regen.

Pakete in Abholstation.

Was soll er sonst damit tun? Zurücksenden. Unbekannt?


Sunrise674 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 06:12

Ich laufe ja vor und hole sie immer, er könnte sie einfach auf der Treppe, die Regen geschützt ist liegen lassen oder die Briefe in meinen Briefkasten werfen (unsere Briefkästen hängen nebeneinander). Ich werfe seine Briefe ja auch bei ihm ein, wenn von ihm einer versehentlich bei mir landet.

MasonI567  21.10.2024, 06:13
@Sunrise674

Da hast Du Recht. Wie ist der Streit eigentlich entstanden. Befürchte, da fehlt ein Stück Vorgeschichte zur Post.

Wenn Du das klären kannst, kann man vielleicht das Problem abstellen.

Wenn nicht gibt es eine andere Lösung:

Postfach bei der Post.

Sprich: Lass Dir die Post überhaupt nicht zustellen, sondern hol sie Dir ab.

Sunrise674 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 06:22
@MasonI567

Er ist als letztes hier eingezogen und wollte sich die Tageszeitung von der Nachbarin unter den Nagel reißen. Deshalb hat er sich aus einem Abflussrohr ein Zeitungsrohr gebastelt und vorne an seinem Eingang befestigt. Als die Nachbarin dann vor ist und sich die Zeitung holen wollte, hat er Hundescheiße in die Zeitung. Damit ging der Streit los. Die Hausnummer des Hauses befindet sich vorne an seinem Eingang an der Straße mit Eisentor. Er hat dann das Eisentor mit einer Eisenkette und Schloss verriegelt, so dass nur noch er dort rein kann. Das führte dann, besonders bei der Post noch mehr zur Verwirrung. Man kann über eine Hofeinfahrt über den Hof zum Haus, was aber ein längerer Weg ist. Der Vermieter hat dann die Briefkästen außen im Hinterhof anbringen lassen. Danach wurde es etwas besser (vorher waren die Briefkästen im Treppenhaus und für Zustellernicht gleich sichtbar)

MasonI567  21.10.2024, 06:24
@Sunrise674

Das ist allerdings bescheiden. Ihr habt es also mit einem Psychopathen zu tun. Dann sollte man ihn auch dort melden. Zu Gericht gehen und einen Erwachsenenvertreter beantragen.

Das mit der Scheiße in der Zeitung erzählen. Das mit der Post im Regen. Das mit dem Zeitungsrohr.

Letzteres wäre übrigens anzeigbar. Weil: Das ist dann schlichtweg Betrug.

Strafgesetzbuch (StGB)§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.

gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

2.

einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3.

eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

4.

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

5.

einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) (weggefallen)

Ginpanse  21.10.2024, 06:44
@Sunrise674

wasn das fürn krankes A....loch? Dem würd ich aber geben als Nachbar... An deiner Stelle würd ich Schilder aufstelln für den Paketboten damit er eindeutig weiß was Sache ist.

Postfach einrichten bzw Paketstation nutzen.

die Briefe in meinen Briefkasten werfen (unsere Briefkästen hängen nebeneinander). I

Man könnte auch seine Post in den Regen legen was zur weiteren Eskalation beitragen würde.