Post bekommen vom Finanzamt?

3 Antworten

Wenn das Einzelverkäufe waren, kannst du das ja belegen. Versteuern müsstest du bei gewerbsmäßigen Handel.

Auf dem Schreiben steht ein Bearbeiter und dessen Durchwahl. Ruf ihn an und frag welche Unterlagen er braucht um das zu klären.

So viel ich gehört habe muss man ab diesem Jahr solche Verkäufe versteuern wenn man sie gewerbsmässig betreibt.

Privatverkäufe sind meines Wissens bis jährlich 2000.- steuerfrei.

Bitte ruf den Sachbearbeiter an und kläre mit ihm den Sachverhalt.

Helefant  28.01.2023, 01:06

Nein, das ist so nicht richtig. Privatverkäufe sind zu versteuern, wenn man den jeweiligen Gegenstand nicht länger als ein Jahr besessen hat, und wenn der Gewinn daraus im Jahr mehr als 600 Euro betragen hat.

Die 2.000 sind die Grenze, ab der die Verkaufsportale die Verkäufe an das Finanzamt melden müssen. Hier geht es nicht um den Gewinn, sondern um den Umsatz.

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Der Brief ist niemals vom Finanzamt.

Ansonsten: nochmal hochladen, aber Daten streichen.