Poolfahrzeug zur Überbrückung Firmenfahrzeug?

1 Antwort

Ja das ist rechtens. Die 1% Methode ist für jeden Monat zu berechnen, auch wenn das Fahrzeug nicht den gesamten Monat genutzt wird, sondern nur den halben Monat.

Ein taggenaues Runterrechnen ist bei der 1% Methode nicht zulässig, Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, Aktenzeichen 6 K 2540/14

Wer keine 1% Methode versteuern will, muss eben ein Fahrtenbuch führen oder ansonsten pauschalen Ansatz der 1% Methode gegen sich gelten lassen.

Hättest du bei dem Pool Fahrzeug kein Fahrtenbuch geführt, hätte dieses ebenfalls für August und September nach der 1% Methode abgerechnet werden müssen. So musstest du nur den Privatanteil laut Fahrtenbuch versteuern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung