Poolfahrzeug zur Überbrückung Firmenfahrzeug?
Hallo Orakel :-)
zwischen Abgabe es alten Firmenwagens am 17.08. und Erhalt des neuen am 13.09.2023 habe ich auf ein Poolfahrzeug mit Fahrtenbuch zurück gegriffen.
Jetzt wurde mir der alte für den kompletten August und der neue für den kompletten September auf dem Gehaltszettel abgerechnet. Soweit hätte ich es noch akzeptiert.
Hinzu kommt aber noch dass ich in der Zeit die Privatfahrten des Poolfahrzeugs aus dem Fahrtenbuch angerechnet bekommen habe obwohl ich lückenlos Firmenwagen auf dem Gehaltszettel hatte.
Ist das rechtens? geht hier um 200€ haben oder nicht haben.
Danke für Euer Feedback.
1 Antwort
Ja das ist rechtens. Die 1% Methode ist für jeden Monat zu berechnen, auch wenn das Fahrzeug nicht den gesamten Monat genutzt wird, sondern nur den halben Monat.
Ein taggenaues Runterrechnen ist bei der 1% Methode nicht zulässig, Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2015, Aktenzeichen 6 K 2540/14
Wer keine 1% Methode versteuern will, muss eben ein Fahrtenbuch führen oder ansonsten pauschalen Ansatz der 1% Methode gegen sich gelten lassen.
Hättest du bei dem Pool Fahrzeug kein Fahrtenbuch geführt, hätte dieses ebenfalls für August und September nach der 1% Methode abgerechnet werden müssen. So musstest du nur den Privatanteil laut Fahrtenbuch versteuern.