Polizei hat Handy beschlagnahmt?

6 Antworten

Wenn das bloße anschauen nicht strafbar ist, dann muss da ja was vor gefallen sein. Vll damals doch irgendwas in eine Gruppe geschickt woran du dich nicht mehr erinnerst?

Würde auch die lange Zeit erklären. Wäre das anschauen strafbar und die wären darüber auf dich aufmerksam geworden, dann hätte das vermutlich nicht mal ein Jahr gedauert bis die bei dir sind.

Das reine Ansehen ist nicht strafbar.

Warte einfach jetzt ab was weiter passiert. Ein Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung solltest Du ignorieren.

dydy2001 
Fragesteller
 02.07.2021, 13:24

wieso ignorieren? Hat das einen bestimmten grund?

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Artus01  02.07.2021, 13:30
@dydy2001

Den hat es, das ist nämlich der erste Rat eines Anwalts wenn man mit sowas zu ihm kommt und das hat seinen Grund:

Ich gehe mal davon aus das Du noch nicht allzu oft bei einer solchen Vernehmung warst. Es ist dabei nämlich recht einfach das Du dich selbst um Kopf und Kragen redest. Gerade in so einem Fall ist es meist so das der Staatsanwalt nicht viel weiss und sich Durch Deine Aussage neue Erkenntnisse erhofft. Dem solltest Du einen Riegel vorschieben.

Es hat auch noch einen anderen Grund. Oftmals kommt es vor das Beschuldigte, die ausgesagt haben, auf einmal eine Anklageschrift bekommen in der sie das Gefühl bekommen mindestens Staatsfeind Nummer 1 zu sein. Dann wird in Panik zum Rechtsanwalt gerannt, der dann die Hände über dem Kopf zusammenschlägt angesichts der Aussage die man gemacht hat. Es ist nämlich dann nicht so einfach das wieder gerade zu biegen.

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dydy2001 
Fragesteller
 02.07.2021, 13:36
@Artus01

ne hatte überhaupt noch nicht Probleme mit der Polizei bzw dem Gestetz, das ist das aller erste mal (mit 18) und deswegen wundert es mich, dass es so aus dem nichts kommt. aber danke auf jeden fall. Was wäre denn das schlimmste was mich erwarten könnte?

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Artus01  02.07.2021, 13:38
@dydy2001

Nach Deiner Schilderung in der Frage kann Dir nichts passieren. Sollte doch was kommen, wende Dich an einen Anwalt.

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Du kannst Akteneinsicht beantragen als Beschuldigter. Aber nimm dir vielleicht auch einen Anwalt. Du scheinst dir ja nichtmal sicher zu sein, um was es genau geht, 2019 ist auch schon etwas her.

dydy2001 
Fragesteller
 02.07.2021, 13:16

ich hab sofort nachgefragt worum es genau geht, und was ich verschickt haben soll, aber die meinten dass sie mir das nicht sagen dürfen

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Chris1202  02.07.2021, 13:17
@dydy2001

Ich weiß nicht, wie es genau geht, aber es gibt den § 147 StPO. Vielleicht wäre ein Anwalt wirklich besser

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Wenn du sowas nie verbreitet hast, wird die Polizei nichts finden und dir dein Handy zurück geben. Einfach kooperieren, falls die dein Passwort wollen. Das verkürzt die Wartezeit.

dydy2001 
Fragesteller
 02.07.2021, 13:15

hab denen mein handy entsperrt gegeben.

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Auch der Besitz ist strafbar

https://dejure.org/gesetze/StGB/131.html

dydy2001 
Fragesteller
 02.07.2021, 13:14

ich besitze die videos nicht,also sie waren nicht gespeichert auf meinem handy, ich habe sie online angeschaut

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andie61  02.07.2021, 13:17
@dydy2001

Da muss ja ein Anfangsverdacht bestehen, aber es nur selber ansehen ist nicht strafbar, allerdings frage ich mich warum sich jemand so etwas ansieht.

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dydy2001 
Fragesteller
 02.07.2021, 13:19
@andie61

neugier/langeweile keine ahnung. aber wie gesagt, hab es selber nur auf online websites angesehen mehr nicht

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andie61  02.07.2021, 13:22
@dydy2001

OK, das ist nicht strafbar,die werden wohl nutzer dieser Seiten dann genauer ins Visier nehmen wenn sie ermittelt werden können.

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dydy2001 
Fragesteller
 02.07.2021, 13:24
@andie61

sind .com seiten glaub ich eher weniger

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andie61  02.07.2021, 13:27
@dydy2001

Irgendwie müssen die ja auf Dich gekommen sein, und da arbeiten Polizeibehörden oft international zusammen, es kann sein das die Nutzerdaten aus dem Ausland bekommen haben.

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Brahmi1987  02.07.2021, 14:46
@andie61

Da der fs ja wegen der Verbreitung besucht wurde, gehe ich stark davon aus, dass er mal so ein Video verschickt hat bei whatsapp oder so. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.

Ansehen ist schliesslich kein verbreiten

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