Wo kann ich eine Beschwerde (§304 StPO) einreichen?

4 Antworten

Da der Ermittlungsrichter nicht genau in den Beschluss geschrieben hat, welche Handys beschlagnahmt werden sollten, ist ein Antrag auf Wiederherausgabe des Handys an die Staatsanwaltschaft das richtige Mittel. Das kostet vor allem auch nichts. Gegen eine ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann dann Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht gestellt und erst dagegen eine Beschwerde eingelegt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
TriSam 
Fragesteller
 26.04.2021, 22:30

Der Staatsanwalt vom Amtsgericht?

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Jurist354  27.04.2021, 06:02
@TriSam

Die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen leitet. Die müsste auf dem Durchsuchungsbeschluss draufstehen. Sonst bei der Polizei einreichen, die leitet das weiter.

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Du kannst eine Beschwerde bei der Polizei einreichen...

Woher ich das weiß:Hobby – Ich informiere mich viel im internet!
TriSam 
Fragesteller
 26.04.2021, 18:47

Was? Die Polizei hat mein Handy auf Beschluss eines Richters beschlagnahmt, also muss ich mich wohl eher beim Gericht beschweren...

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Ich hoffe mal, ich habe die Antwort richtig gelesen, ich weiß jetzt nämlich nicht genau, wie du es jetzt gemeint hast.

Die Beschlagnahme erfolgte sicherlich nicht im Einzelnen aufgrund eines Beschlusses eines Gerichts in dem stand, dass genau diese beiden Handys beschlagnahmt werden müssen. Folglich beschwerst du dich vermutlich gegen die unberechtigte Maßnahme der Polizei im Rahmen dieses Verfahrens, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung des neuen Handys. Die Beschwerde hierzu solltest du mit deiner Begründung bei der Staatsanwaltschaft durchführen, das Aktenzeichen müsstest du haben. Dies geht zwar relativ formlos, aber begründen solltest du es schon. Die Frage ist natürlich, ob du mit dem Ergebnis einverstanden bist, aber Schritt 2 folgt nach Schritt 1, wenn du die Antwort hast.

Beschwerde darüber, dass überhaupt bei dir durchsucht wurde (Gerichtsbeschluss, und das hast du gefragt) ist m.E. wenig sinnvoll, da wohl Tatsachen die entsprechende Maßnahme rechtfertigen, dass Beweismittel gefunden werden könnten. Was nun vor Ort genau passiert kann das Gericht nicht wissen. Die von dir genannte Beschwerde i.S.d. 304 StPO richtet sich nämlich nicht gegen die Beschlagnahme des Handys, sondern es geht um den Beschluss als solchen. Du verstehst den Unterschied hoffentlich?

Um die Begründung i.S.d. 304 StPO hervorzuheben sind umfangreichere Erklärungen notwendig, hier solltest du mit einem Rechtsanwalt Rücksprache nehmen.

https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/beschwerde.html

ich habe jetzt deine Kommentare gelesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Beschluss stand, dass dieses neue Handy beschlagnahmt werden soll, beim alten -betroffenen- evtl. Aber wie gesagt, manchmal liest man etwas aufgrund der eigenen Erfahrungen anders als der Frager es meint.

TriSam 
Fragesteller
 26.04.2021, 19:30

Im Beschluss stand geschrieben das nach Mobiltelefone gesucht wird, und falls nicht die Möglichkeit besteht das Gerät vorort zu durchsuchen, es mitgenommen wird. Beim alten Handy bestand nicht die Möglichkeit es vorort zu durchsuchen, da es defekt ist. Beim neuen bestand die Möglichkeit, jedoch wurde es trotzdem beschlagnahmt.

Ich würde nun gerne eine Beschwerde gegen die Beschlagnahmung des neuen Handy einreichen, da

  • es 2020 erworben wurde (neu), und die gesendeten Dateien 2019 verschickt wurden
  • man auf einem Blick sehen kann das alle Daten nicht älter als März 2020 sind
  • ich es für schulische Zwecke benötige
  • es ohne mein Wissen in ein kriminaltechnisches Labor verschickt wurde, obwohl der Kriminalpolizist die PIN besaß, dh vollen Zugriff hatte

wo kann ich mich über die beschlagnahme des neuen Handys beschweren? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit Erfolg zu haben?

in dem Handy war außerdem niemals die "verdächtige" SIM Karte drin

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Beschwerde einreichen, bitte sehr - leg los. Ob sie Aussicht auf Erfolg hat, wage ich zu bezweifeln. Und wer ein gebrauchtes Handy kauft und nicht rafft, dass verbotene Inhalte drauf sind, diese sogar weiter verschickt, was soll man denn davon halten???

Juristexperte  26.04.2021, 23:50

Junge! Lies die Frage richtig und verleumde nicht.

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