polizei finden über telefonnummer?

5 Antworten

Innerhalb von Deutschland ist das absolut kein Problem. Einfache Bestandsdatenabfrage beim Provider, kein Richtervorbehalt (§§ 172 ff. TKG). Die übrigen rechtlichen Voraussetzungen sollten natürlich gegeben sein, einfach nur zum Spaß darf das auch die Polizei nicht.

Klar kein Problem

Dauert paar Minuten.

lg

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Bei Pre-Paid-Karten sind häufig falsche Daten hinterlegt ; - )

Mit Richterlichen Beschluss, bekommen sie alle Daten vom Provider.


HfPol110, UserMod Light  13.03.2025, 22:09

Für eine normale Abfrage, braucht man keinen richterlichen Beschluss.
Geht normal über ein Abfragesystem.

Answer1234567  13.03.2025, 22:14
@HfPol110, UserMod Light

Naja, nicht alles was möglich ist, ist auch legal. Aber die §§ 172 ff. TKG sehen für eine Bestandsdatenauskunft objektiv keinen Richtervorbehalt vor.

HfPol110, UserMod Light  13.03.2025, 22:16
@Answer1234567

Grundsätzlich ist nicht alles legal was möglich ist.
Aber wenn es ein Abfragesystem gibt, auf das ich Zugriff habe und es ohne richterlichen Beschluss verwenden kann, dann wird das kaum illegal sein.

Answer1234567  13.03.2025, 22:25
@HfPol110, UserMod Light

Dass du es ohne richterlichen Beschluss verwenden kannst, bedeutet nicht, dass du es ohne richt. Beschl. verwenden darfst. Eine Tür eintreten kannst du ja auch ohne richterlichen Beschluss - das sagt aber erst mal wenig darüber aus, ob du es auch darfst ;) (was ja ohnehin im Einzelfall nach der anwendbaren Rechtsgrundlage zu prüfen wäre). Das sind jetzt aber Spitzfindigkeiten, und du weist, worauf ich hinauswollte.

Die Rechtsgrundlage für die Bestandsdatenauskunft ohne Richtervorbehalt habe ich oben ja bereits ergänzt.

HfPol110, UserMod Light  13.03.2025, 22:27
@Answer1234567

Jap, es ging mir eher darum, dass es im Falle eines Auskunftsystems dieses Problem wohl kaum geben wird, weil ich ansonsten keinen Zugriff auf dieses System hätte.

Zb kann ich nicht einfach eine Telekommunikationsüberwachung starten. Steht gar nicht zur Verfügung.

Bei unmittelbaren Zwang oder anderen Maßnahmen die an keine Systeme etc. gebunden sind, hast du natürlich Recht.

Answer1234567  13.03.2025, 22:12

Für eine Bestandsdatenabfrage gemäß den §§ 172 ff. TKG ist kein Gerichtsbeschluss notwendig, der begründete Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit genügt.