Platzt der Traum vom Fallschirmjäger?
Guten Tag liebe Community,
wie ihr der Frage eventuell entnehmen könnt, möchte ich mich bald bei der Bundeswehr bewerben. Der Zeitpunkt steht noch nicht ganz fest, da ich mein Studium vorher noch beenden möchte, welches noch circa 2-3 Jahre in Anspruch nimmt.
Nun habe ich mir vor 5 Jahren beim Fußball das erste Mal mein Kreuzband gerissen. Da ich mich zu der Zeit noch im Wachstum befand könnte bei mir eine Methode angewendet werden, bei welcher mein normales Kreuzband wieder eingesetzt wurde.
Zu diesem Zeitpunkt war ich gerade einmal 15. Und wie man in dem Alter eben so ist (jung, naiv und stur), wollte ich schnellstmöglich wieder mit dem Fußball anfangen. Im Nachhinein betrachtet vielleicht nicht die beste Entscheidung, weil ich mir circa ein Jahr später wieder das Kreuzband und zusätzlich den Außenmeniskus (ab)gerissen habe.
Bei der OP bekam ich eine Kreuzband-Plastik (zum Einsatz kam die Sehne am Schienbein, keine Ahnung wie die heißt). Zu dem mussten mir 10% des Meniskus entfernt werden.
Innerhalb dieser 4 Jahre betreibe ich nun beschwerdefrei sowohl Kraft- als auch Ausdauersport. Die volle Beweglichkeit ist ebenfalls gegeben.
Da ich mich im Vorfeld gut informiert habe weiß ich, dass man im Normalfall durch Gradation 59III (sprich Kreuzbandriss) für sprunguntauglich eingestuft wird. Denkt ihr, dass es möglich ist mit einem extrem gut ausgeheiltem Knie dennoch angenommen zu werden?
3 Antworten
Keine Belastung, der dein "ausgeheiltes" Knie zivil ausgesetzt ist, ist vergleichbar mit Belastungen im Sprungdienst. Für eine Untauglichkeit reicht die bloße Annahme, dass es Schwierigkeiten geben könnte. Man will auch verhindern, dass Regress- und Invalidenansprüche entstehen, wenn dir bei deinem 48. Sprung das Knie wegkippt. Wehrdienstbeschädigung heißt das, was zu einer Rentenzahlung führen würde. Das gilt es auszuschließen.
Für aktive Soldaten besteht zwar die Möglichkeit, über eine Sondergenemigung auf Regressansprüche zu verzichten, um weiterhin tauglich zu bleiben, du kannst das aber nicht, weil du noch nicht ausgebildet bist.
Sorry, dass ich dir keine angenehmere Antwort geben kann.
Damit es zu keinen Irritationen kommt: das ist meine Einschätzung. Ich bin weder Arzt, noch gehöre ich einem Untersuchungsteam an. Gewissheit bringt dir eine Musterung. Mach das, und du weißt, was möglich ist. Wenn du "durchfällst", dann hast du wenigstens Gewissheit. Besser, als dein Leben lang zu zweifeln, ob es vielleicht möglich gewesen wäre. Ich würde das so machen.
FSchJgTr ist bei GZr III 59 nicht möglich
Wage ich zu bezweifeln. Das kann dir nur der entsprechende Facharzt - der sich auch auf die Musterung spezialisiert hat - sagen.
Alles gut ich hätte mit so einer Antwort gerechnet, aber hoffen und probieren kann man es ja immer.
Gilt deine Antwort jetzt speziell nur für die Sprungtauglichkeit oder kann ich das mit meinem Knie generell im Truppendienst vergessen? Oder kann mir der Musterungsarzt trotzdem das ok für den Truppendienst geben mit gewissen Ausschlüssen, wie in dem Fall jetzt A500/A501?