Platzt der Traum vom Fallschirmjäger?

4 Antworten

Keine Belastung, der dein "ausgeheiltes" Knie zivil ausgesetzt ist, ist vergleichbar mit Belastungen im Sprungdienst. Für eine Untauglichkeit reicht die bloße Annahme, dass es Schwierigkeiten geben könnte. Man will auch verhindern, dass Regress- und Invalidenansprüche entstehen, wenn dir bei deinem 48. Sprung das Knie wegkippt. Wehrdienstbeschädigung heißt das, was zu einer Rentenzahlung führen würde. Das gilt es auszuschließen.

Für aktive Soldaten besteht zwar die Möglichkeit, über eine Sondergenemigung auf Regressansprüche zu verzichten, um weiterhin tauglich zu bleiben, du kannst das aber nicht, weil du noch nicht ausgebildet bist.

Sorry, dass ich dir keine angenehmere Antwort geben kann.

Jonas010100 
Fragesteller
 08.09.2020, 20:18

Alles gut ich hätte mit so einer Antwort gerechnet, aber hoffen und probieren kann man es ja immer.

Gilt deine Antwort jetzt speziell nur für die Sprungtauglichkeit oder kann ich das mit meinem Knie generell im Truppendienst vergessen? Oder kann mir der Musterungsarzt trotzdem das ok für den Truppendienst geben mit gewissen Ausschlüssen, wie in dem Fall jetzt A500/A501?

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wiki01  08.09.2020, 20:43
@Jonas010100

Damit es zu keinen Irritationen kommt: das ist meine Einschätzung. Ich bin weder Arzt, noch gehöre ich einem Untersuchungsteam an. Gewissheit bringt dir eine Musterung. Mach das, und du weißt, was möglich ist. Wenn du "durchfällst", dann hast du wenigstens Gewissheit. Besser, als dein Leben lang zu zweifeln, ob es vielleicht möglich gewesen wäre. Ich würde das so machen.

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FSchJgTr ist bei GZr III 59 nicht möglich

Wage ich zu bezweifeln. Das kann dir nur der entsprechende Facharzt - der sich auch auf die Musterung spezialisiert hat - sagen.

Hey,

ein Bundeswehr Karriereberater kann dir da besser helfen