PKW Frontbügel /Bullenfänger . Eintragung morgen möglich beim TÜV?
Auto suv ist von 2004
Scheinbar fuhr das Auto Jahrelang ohne abnahme bzw Eintragung
Teilegutachten habe ich von 2002
Auto ist von 2004
Eintragung Morgen möglich ?
Danke
2 Antworten
Der Bestandschutz greift soweit ich weiß nur, wenn die Eintragung bereits stattgefunden hat.
Aktuell sind Bullenfänger für fahrzeuge unter 4,5t verboten und können auch nicht per Einzelabnahme eingetragen werden. Dein Teilegutachten ist nicht mehr Gültig, das wird dir der Prüfer später auch sagen. Eine Eintragung sollte daher nicht mehr möglich sein, auch wenn der Bullenfänger bereits 2004 montiert wurde.
Wobei, evtl. lässt sich da noch etwas machen, wenn du nachweisen kannst, den Bullenfänger damals gekauft und Montiert zu haben. Z.B. über eine Werkstatt Rechnung der Montage. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.
Ich würde sicherheitshalber bei der Firma S.O.R telefonisch nachfragen.
Ja ich schaue morgen mal . Normaler weise ist das bestandsschutz und eine Eintragung nach paragraph 19 .
Da würde ich vorher sicher gehen wollen. Wenn die das beim TÜV auch nicht sicher wissen, hast du keine Antwort drauf.
Die gibs nicht mehr sind angeblich pleite