PKW Frontbügel /Bullenfänger . Eintragung morgen möglich beim TÜV?

2 Antworten

Der Bestandschutz greift soweit ich weiß nur, wenn die Eintragung bereits stattgefunden hat.

Aktuell sind Bullenfänger für fahrzeuge unter 4,5t verboten und können auch nicht per Einzelabnahme eingetragen werden. Dein Teilegutachten ist nicht mehr Gültig, das wird dir der Prüfer später auch sagen. Eine Eintragung sollte daher nicht mehr möglich sein, auch wenn der Bullenfänger bereits 2004 montiert wurde.

xAnonymous33  08.10.2020, 07:47

Wobei, evtl. lässt sich da noch etwas machen, wenn du nachweisen kannst, den Bullenfänger damals gekauft und Montiert zu haben. Z.B. über eine Werkstatt Rechnung der Montage. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.

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Ich würde sicherheitshalber bei der Firma S.O.R telefonisch nachfragen.

Daphne2020 
Fragesteller
 08.10.2020, 00:20

Die gibs nicht mehr sind angeblich pleite

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Daphne2020 
Fragesteller
 08.10.2020, 00:25
@Plaritma

Ja ich schaue morgen mal . Normaler weise ist das bestandsschutz und eine Eintragung nach paragraph 19 .

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Plaritma  08.10.2020, 00:29
@Daphne2020

Da würde ich vorher sicher gehen wollen. Wenn die das beim TÜV auch nicht sicher wissen, hast du keine Antwort drauf.

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