Pitbull von Polen nach Deutschland Hollen

6 Antworten

Du hast sowas doch schon mal gefragt:

http://www.gutefrage.net/frage/pitbull-terrier-kaufen

und die Haltungsbedingungen wurden Dir erklärt. Erkundige Dich bei Deiner Stadtverwaltung und kläre auch Deine Mutter auf, ansonstn könnte sie sich strafbar machen!

Übrigens: In Badenwürtemberg zahlt man für solche Hunde 600 bis 800 Euro Steuern und die Haltung muß von der Stadt genehmigt werden, Es muß auch ein Sachkundenachweis und Wesenstest gemacht werden!

Bitterkraut  02.09.2014, 23:30

und der Hund darf nicht nach DE eingeführt werden oder eingeführt worden sein.

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Auch wenn es in Polen gute Züchter gibt, darfst du in ganz D. keinen Pit/AmStaff/BT importieren. In BW darfst du nur einen Pit aus dem TH holen. Solltest du dich über diese Dinge hinwegsetzen, hast du sehr gute Chancen das dein Hund eingezogen wird und du ein Haltungsverbot erhältst da du nicht mehr als zuverlässig giltst. Außerdem verkaufen auch gute polnische Züchter nicht nach D. da sie von den Importbestimmungen wissen.

Bitterkraut  03.09.2014, 12:32

Der FS hatte ja angeblich schon mal einen Pitbull, da müßte er all das ja wissen.

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ImFromNowhere  07.09.2014, 13:39

In Baden Württemberg muss der Hund nicht aus dem Tierheim kommen! Privatkauf und Handel ist nicht verboten. Kat.1 Hunde mit Negativzeugnis dürfen vermehrt werden

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Ob die Papiere auch echt sind?? Bestimmt nicht! Gehen wird es schon, aber: ist sicherlich ein Welpe, da gibt´s nur ein Wort HUNDEMAFIA Ich würds lassen und mich in Dland umsehen. Z.B. Tierheim.

Bitterkraut  02.09.2014, 23:15

auch mit echten Papieren darf der Hund nicht ins Land.

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Bitterkraut  02.09.2014, 23:21
@peterobm

und da, wo der Fs lebt, darf er ihn praktisch nicht halten, die Frage erübrigt sich, oder hätte sich erübrigt, wenn den FS nicht igendwas am Verstehen hindern würde...

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Nein, das geht nicht. Die Einfuhr ist nicht erlaubt.

http://www.gesetze-im-internet.de/hundverbreinfg/__2.html

Bitterkraut  02.09.2014, 23:19

bist du wirklich 24? Was hat du dann an diesen Antworten nicht kapiert? http://www.gutefrage.net/frage/pitbull-terrier-kaufen Denkst du, wenn du einen aus Polen holst, mußt du in BW kein berechtigtes Interesse vorweisen? Warum muß es unbedingt ein Pitbull sein? Willst du damit dein Selbstwertgefühl pimpen?

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Hallo126 
Fragesteller
 02.09.2014, 23:43
@Bitterkraut

Dein ernst? Warum den nicht ich hatte schonmal einen Pitbull der leider verstorbern ist und jetzt möchte ich wieder einen was ist an diesen hund so schlimm er ist genau so wie jeder andere die mänschen machen ihn zu einem Kamfhund und nicht er selbst

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Bitterkraut  03.09.2014, 00:22
@Hallo126

ich hab die Gesetze nicht gemacht. Verantwortlich dafür sind Leute, die diese Hunde mißbraucht haben und immer noch mißbrauchen.

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blackAPBT  03.09.2014, 07:44
@Hallo126

Dann kauf dir einen aus dem TH, aus einem anderen Land (in D. verboten) sowie vom Züchter (in BW verboten) darfst du keinen holen.

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ImFromNowhere  07.09.2014, 13:35
@blackAPBT

In Baden Württemberg darf man den Hund auch von Privat also vom Vermehrer holen. Bekommt der Hund ein Negativzeugnis darf er sich vermehren. Nur die Welpen müssen ab dem 6.Lebensmonat (ab da gelten die als "Gefährlich") wiederum den Wesenstest bestehen!

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ImFromNowhere  07.09.2014, 14:27
@Bitterkraut

Es sei denn sie bestehen den Wesenstest und erhalten ein Negativzeugnis. Dadurch gelten sie nicht mehr als "Gefährlich" .

Ich weiß deren Auslegung in BW auch daher dass ich diesbezüglich mit einem Veterinäramt in BW Mailkontakt hatte.

Glaub mir, es ist so. Wenn nit, frag nach.

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Bitterkraut  07.09.2014, 14:29
@ImFromNowhere

ja, dann dürfen sie ohne Maulkorb laufen, vermehrt werden dürfen sie aber trotzdem nicht. Das ist keine Frage der Auslegung. Alle Hunde der Kat1 müssen kastriert werden. Lies doch einfach mal die Hundeverordung, statt auf Besserwisser zu machen.

Der wesenstest hat mir Vermehrung gar nix zu tun.

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ImFromNowhere  07.09.2014, 14:29
@Bitterkraut

Ps. Dein ach so toller Link leitet nicht auf das Gesetz weiter sondern auf ne Info Seite der Zusammenfassung einer Privatperson

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ImFromNowhere  07.09.2014, 14:30
@Bitterkraut

Ich weiß es tatsächlich besser, denn ich war der selben Meinung wie du und musste mich vom Veterinäramt in BW eines besseren belehren lassen!

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ImFromNowhere  07.09.2014, 14:39
@Bitterkraut

Richtig, Kampfhunde dürfen nicht. Wie überall. Das dir die Auslegung in BW nicht geläufig ist wundert mich nicht. Bei 16 verschiedenen Gesetzen kann man nicht alles auswendig wissen.

Besteht der Pit oder Staff in BW den Wesenstest, bekommt er ein Negativzeugnis. Auf dessen Grundlage darf der Hund wieder verpaart werden oder verkauft.

Ob du mir jetzt nochmal drunter schreibst dass es dem Wortlaut nach nicht so sein dürfte, ist ja nicht mein Problem. Wie schon gesagt, ich habe mal selbst diese falsche Info für BW verbreitet. Ist aber nicht so.

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Bitterkraut  07.09.2014, 14:45
@ImFromNowhere

Klar, das Innenministerium verbreitet falsche Info, das glaub ich jetzt gleich. In BW müssen sog. Kampfhunde mit 6 Monaten unfruchtbar gemacht wrden, der Wesenstest kann erst nach 6 Monaten erfolgen. Du hast leider Null Ahnung und hast irgendwann mal was falsch verstanden und darauf reitest du jetzt rum.

§ 5 Zucht und Ausbildung (1) Kampfhunde im Sinne von § 1 dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden; sie dürfen auch nicht zur Vermehrung verwendet werden. Kampfhunde sind dauerhaft unfruchtbar zu machen; der Nachweis ist der Ortspolizeibehörde vorzulegen.https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Kampfhundeverordnung.pdf

Daran ist nichts zu rütteln und die Verordnung sieht auch keine Ausnahme vor.

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ImFromNowhere  07.09.2014, 14:49
@Bitterkraut

Paragraph 4 Absatz (6)

  • Für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind, können im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde Ausnahmen von Absatz 3 Satz 1 zugelassen werden, wenn Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
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ImFromNowhere  07.09.2014, 14:52
@ImFromNowhere

Paragraph 1 Absatz 2

Pit Staff usw.

Was dort nicht aufgeführt ist, ist dass wodurch die Hunde keine Kampfhunde sind. Das ist das Negativzeugnis. Haben die Hunde das gelten sie nicht mehr als Kampfhunde.

Und wenn du dich mal schlau machen würdest, z.B. bei einem Veterinäramt nachfragen, wie ich dann wüsstest du es... kannst auch andere Pit Halter aus BW fragen.

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ImFromNowhere  07.09.2014, 15:02
@ImFromNowhere
  • Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind

Allein dieser Satz relativiert alles

Denn wenn laut dem Gesetz automatisch jeder Pit ein Kampfhund wäre, welcher Hund wäre denn dann in Absatz 2, laut Paragraph 4 Absatz 6, kein Kampfhund?. Seltsam oder. Aber wie schon gesagt, ist nicht schlimm dass du es nicht wusstest, dafür bin ich ja hier.

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Ja, warum denn nicht?

Bitterkraut  02.09.2014, 23:14

Weils verboten ist z.B.? Darum nicht?

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JAVADB  02.09.2014, 23:25
@Bitterkraut

Es muss nicht unbedingt verboten sein, auch wenn es in diesen Ländern öfters der Fall ist.

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Bitterkraut  02.09.2014, 23:29
@JAVADB

Die Einfuhr nach Deutschland ist verboten. Wie es "in diesen Ländern", welche auch immer du meinst, ist, weiß nicht nicht und danach war ja auch nicht gefragt.

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blackAPBT  03.09.2014, 08:03
@JAVADB

Es ist ÜBERALL bekannt das man nach D. keine Pits/Amstaffs/BTs/StaffBulls einführen darf.

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Isildur  03.09.2014, 10:00
@JAVADB

Bitterkraut und blackAPBT haben recht, es ist nicht erlaubt! Egal in welches Bundesland, das ist Bundesgesetz und keine Bundeslandfrage!

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