Pitbull von Polen nach Deutschland Hollen
Hallo meine mutter möchte in Polen einen Pitbull kaufen mit papieren und alles und dan nach deutschland (Baden württenberg Heidelberg)bringen geht das?
6 Antworten
Du hast sowas doch schon mal gefragt:
http://www.gutefrage.net/frage/pitbull-terrier-kaufen
und die Haltungsbedingungen wurden Dir erklärt. Erkundige Dich bei Deiner Stadtverwaltung und kläre auch Deine Mutter auf, ansonstn könnte sie sich strafbar machen!
Übrigens: In Badenwürtemberg zahlt man für solche Hunde 600 bis 800 Euro Steuern und die Haltung muß von der Stadt genehmigt werden, Es muß auch ein Sachkundenachweis und Wesenstest gemacht werden!
und der Hund darf nicht nach DE eingeführt werden oder eingeführt worden sein.
Auch wenn es in Polen gute Züchter gibt, darfst du in ganz D. keinen Pit/AmStaff/BT importieren. In BW darfst du nur einen Pit aus dem TH holen. Solltest du dich über diese Dinge hinwegsetzen, hast du sehr gute Chancen das dein Hund eingezogen wird und du ein Haltungsverbot erhältst da du nicht mehr als zuverlässig giltst. Außerdem verkaufen auch gute polnische Züchter nicht nach D. da sie von den Importbestimmungen wissen.
Der FS hatte ja angeblich schon mal einen Pitbull, da müßte er all das ja wissen.
Steht aber in der Hundeverordnung ganz anders. Solltest du vielleicht mal lesen.
Ob die Papiere auch echt sind?? Bestimmt nicht! Gehen wird es schon, aber: ist sicherlich ein Welpe, da gibt´s nur ein Wort HUNDEMAFIA Ich würds lassen und mich in Dland umsehen. Z.B. Tierheim.
und da, wo der Fs lebt, darf er ihn praktisch nicht halten, die Frage erübrigt sich, oder hätte sich erübrigt, wenn den FS nicht igendwas am Verstehen hindern würde...
du meinst das nette Schreiben: http://www.pitbulls.de/hundeverordnungen/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg/
Nein, das geht nicht. Die Einfuhr ist nicht erlaubt.
bist du wirklich 24? Was hat du dann an diesen Antworten nicht kapiert? http://www.gutefrage.net/frage/pitbull-terrier-kaufen Denkst du, wenn du einen aus Polen holst, mußt du in BW kein berechtigtes Interesse vorweisen? Warum muß es unbedingt ein Pitbull sein? Willst du damit dein Selbstwertgefühl pimpen?
Dein ernst? Warum den nicht ich hatte schonmal einen Pitbull der leider verstorbern ist und jetzt möchte ich wieder einen was ist an diesen hund so schlimm er ist genau so wie jeder andere die mänschen machen ihn zu einem Kamfhund und nicht er selbst
ich hab die Gesetze nicht gemacht. Verantwortlich dafür sind Leute, die diese Hunde mißbraucht haben und immer noch mißbrauchen.
In Baden Württemberg darf man den Hund auch von Privat also vom Vermehrer holen. Bekommt der Hund ein Negativzeugnis darf er sich vermehren. Nur die Welpen müssen ab dem 6.Lebensmonat (ab da gelten die als "Gefährlich") wiederum den Wesenstest bestehen!
Kampfhunde sind dauerhaft unfruchtbar zu machen, da Zucht und Kreuzung zur Vermehrung verboten sind. Der Nachweis darüber ist der Polizei bei Antragstellung zur Haltung eines solchen Hundes vorzulegen. http://www.pitbulls.de/hundeverordnungen/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg/
Von Vermehren und irgendwelchen Zeugnissen steht da nix.
Vielleicht kannst du ja keine Links öffen, ich hoffe aber, du kannst lesen:
Kampfhunde im Sinne der Hundeverordnung in Baden-Württemberg: American Staffordshire Terrier Bullterrier Pit Bull Terrier
http://www.pitbulls.de/hundeverordnungen/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg/
Es sei denn sie bestehen den Wesenstest und erhalten ein Negativzeugnis. Dadurch gelten sie nicht mehr als "Gefährlich" .
Ich weiß deren Auslegung in BW auch daher dass ich diesbezüglich mit einem Veterinäramt in BW Mailkontakt hatte.
Glaub mir, es ist so. Wenn nit, frag nach.
ja, dann dürfen sie ohne Maulkorb laufen, vermehrt werden dürfen sie aber trotzdem nicht. Das ist keine Frage der Auslegung. Alle Hunde der Kat1 müssen kastriert werden. Lies doch einfach mal die Hundeverordung, statt auf Besserwisser zu machen.
Der wesenstest hat mir Vermehrung gar nix zu tun.
Ps. Dein ach so toller Link leitet nicht auf das Gesetz weiter sondern auf ne Info Seite der Zusammenfassung einer Privatperson
Ich weiß es tatsächlich besser, denn ich war der selben Meinung wie du und musste mich vom Veterinäramt in BW eines besseren belehren lassen!
ich kanns auch besser:
Kampfhunde dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden. https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/polizei/praevention/kampfhundeverordnung/
Vielleicht überzeugt dich ja das innenministerium von BW.
Richtig, Kampfhunde dürfen nicht. Wie überall. Das dir die Auslegung in BW nicht geläufig ist wundert mich nicht. Bei 16 verschiedenen Gesetzen kann man nicht alles auswendig wissen.
Besteht der Pit oder Staff in BW den Wesenstest, bekommt er ein Negativzeugnis. Auf dessen Grundlage darf der Hund wieder verpaart werden oder verkauft.
Ob du mir jetzt nochmal drunter schreibst dass es dem Wortlaut nach nicht so sein dürfte, ist ja nicht mein Problem. Wie schon gesagt, ich habe mal selbst diese falsche Info für BW verbreitet. Ist aber nicht so.
Klar, das Innenministerium verbreitet falsche Info, das glaub ich jetzt gleich. In BW müssen sog. Kampfhunde mit 6 Monaten unfruchtbar gemacht wrden, der Wesenstest kann erst nach 6 Monaten erfolgen. Du hast leider Null Ahnung und hast irgendwann mal was falsch verstanden und darauf reitest du jetzt rum.
§ 5 Zucht und Ausbildung (1) Kampfhunde im Sinne von § 1 dürfen nicht gezüchtet oder gekreuzt werden; sie dürfen auch nicht zur Vermehrung verwendet werden. Kampfhunde sind dauerhaft unfruchtbar zu machen; der Nachweis ist der Ortspolizeibehörde vorzulegen.https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Kampfhundeverordnung.pdf
Daran ist nichts zu rütteln und die Verordnung sieht auch keine Ausnahme vor.
Paragraph 4 Absatz (6)
- Für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind, können im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde Ausnahmen von Absatz 3 Satz 1 zugelassen werden, wenn Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Paragraph 1 Absatz 2
Pit Staff usw.
Was dort nicht aufgeführt ist, ist dass wodurch die Hunde keine Kampfhunde sind. Das ist das Negativzeugnis. Haben die Hunde das gelten sie nicht mehr als Kampfhunde.
Und wenn du dich mal schlau machen würdest, z.B. bei einem Veterinäramt nachfragen, wie ich dann wüsstest du es... kannst auch andere Pit Halter aus BW fragen.
- Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind
Allein dieser Satz relativiert alles
Denn wenn laut dem Gesetz automatisch jeder Pit ein Kampfhund wäre, welcher Hund wäre denn dann in Absatz 2, laut Paragraph 4 Absatz 6, kein Kampfhund?. Seltsam oder. Aber wie schon gesagt, ist nicht schlimm dass du es nicht wusstest, dafür bin ich ja hier.
Ja, warum denn nicht?
Es muss nicht unbedingt verboten sein, auch wenn es in diesen Ländern öfters der Fall ist.
Die Einfuhr nach Deutschland ist verboten. Wie es "in diesen Ländern", welche auch immer du meinst, ist, weiß nicht nicht und danach war ja auch nicht gefragt.
In Baden Württemberg muss der Hund nicht aus dem Tierheim kommen! Privatkauf und Handel ist nicht verboten. Kat.1 Hunde mit Negativzeugnis dürfen vermehrt werden