Phase und Neutralleiter mit deutlich unterschiedlichen Längen OK?
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einer Kreuzschaltung mit drei Adern...
Normalerweise schleift man ja Neutralleiter und grün/gelb durch die Dosen und benötigt daher 4 Adern für die Kreuzschaltung.
Wenn man nun aber die Verbindung zum Verbraucher (Lampe) schon in der Dose des ersten Wechselschalters, wo auch die Zuleitung ankommt, realisiert, dann könnte man doch auch im weiteren Verlauf mit drei Adern auskommen. Zwei Adern zum Schalten der Kreuzschaltung und eine Ader durchgebrückt als "Lampendraht" zwischen dem letzten Wechselschalter und vorne in der Dose auf den Verbraucher.
Allerdings wären hierbei Phase und Neutralleiter ja deutlich unterschiedlich lang.
Wäre das ein Problem?
Danke für eure Meinung.
4 Antworten
Elektrotechnik funktioniert nicht aufgrund von Meinungen sondern von Strompfaden. Und die am meisten eingesetzten Leitungen haben 3 oder 5 Adern. Verbindet man dann den PE UND den N durch, langt es für eine Kreuzschaltung wohl kaum mehr.
Wie man dann die Enden der Kreuzschaltung abschließt, nämlich einem Wechselschalter, der selbst noch drei Adern benötigt, findest Du zu Hauf im Internet. Dann gibt es noch die nicht zulässige Wechselschaltung, in der die Lampe zweimal auf gleiches Potential geschalten werden kann und man dann überall an die Schalter noch eine Steckdose drunter setzen kann. Praktisch aber gefährlich und daher nicht zulässig!
Welches Kabel dabei wie lange ist, ist vollkommen egal und solche Fragen lassen halt immer auch sehr auf die Sachkenntnis der Fragesteller schließen!
So ein Tipp: Wenn man an seiner Elektroinstallation selbst etwas machen will, dann muß diese danach auch abgenommen werden... ansonsten lebt man auf eigenes Risiko und mit eigener Haftung. Machen viele... schön und gut... aber wenn man was macht, sollte man wenigstens wissen was man macht!
Das ist richtig aber dass er Lehrling ist habe ich nicht gelesen... in der Frage steht das jedenfalls nicht drin?!
Naja, da steht auch nicht, dass er gerade eine Installation durchführt... Trotzdem gibst Du ihm den Hinweis, dass er eine Abnahme braucht, wenn er es selbst macht 😉... Allgemein klingt die Frage eher nach Interesse, weil er es gerade lernt und verstehen will. Zumindest mein Eindruck der Fragestellung... Sowas lässt halt ohne Details viel Spielraum für Vermutungen... 😏
also mit ... 3 x J ... geht das nicht, dann hast Du hoffentlich ... 3 x O ...,
aber mal abgesehen von Deiner Schaltung, es ist total unwichtig ob Phase und N gleich lang oder unterschiedlich lang sind.
3xO ist aber nicht erlaubt. Der Schutzleiter muss in jeder Leitung mitgeführt und angeschlossen werden....
da Zuleitung und Lampenleitung in der ersten Gerätedose sind und Schalter nicht geerdet werden, muss ich zum Kreuzschalter und zum 2. Wechselschalter keinen PE mit durchklemmen.
Das ist nicht richtig. Die VDE fordert einen durchgängig mitgelegten PE in jeder Leitung... Auch wenn diese an dem jeweiligen Gerät (Schalter z.B.( nicht benötigt wird...
Boa, keine Ahnung, aber das hab ich 1998-2002 schon so gelernt. Die VDE muss ich raus suchen, wo es steht... Aber es steht drin...
da ich 1983 - 1987 gelernt habe und schon etwas Opa bin, lass ich mich gern belehren und auf den neusten Stand bringen, aber das ist mir wirklich neu.
Ich wäre Dir dankbar wenn Du mir da was nennen könntest ...
z.B. DIN VDE 0100-701 1.2.3 .... oder so ähnlich
ich weiß von einer Änderung:
Früher war es so, wenn irgendwo ein Verbraucher war der nicht geerdet wurde (z.B. 12V-Trafo für Niedervoltleuchten im Schutzisolierten Gehäuse), dann durfte man den PE in der Abzweigdose (wo die Zuleitung her kommt) NICHT mit auf klemmen.
Seit geraumer Zeit ist das anders, nun MUSS man den PE (wenn er vorhanden ist) mit durch schleifen, auch wenn man ihn nicht brauch.
Die Forderung wird aus der 412.2.3.2 ersichtlich. Dort ist für Stromkreise, die SKII versorgen, ein PE in der gesamten Leitungsanlage gefordert und in JEDEM Installationsgerät entsprechend auf eine Klemme zu führen (Im Schalter z.B. eine Wago, wenn keine Parkschraube vorhanden ist. Ausnahme ist nur nach 412.1.3, wenn ausschließlich SKII im Stromkreis vorhanden ist und ein Laie da auch gar nichts ändern kann... (mit eigenen Worten erklärt)...
https://www.elektro.net/file/show/96790/707161/DE_2020_23-24_PP2.pdf
In dem Artikel auch noch mal ausführlich behandelt und erklärt...
vielen Dank für diesen Link
besonders aussagekräftig ist hier für
»Für jeden Stromkreis muss ein Schutzleiter vorhanden sein, der durch Anschluss an die diesem Stromkreis zugeordnete Erdungsklemme oder Erdungsschiene geerdet ist.«
412.2.3.2 Für einen Stromkreis, der Betriebsmittel der Schutzklasse II versorgt, muss ein Schutzleiter in der gesamten Leitungsanlage durchgehend leitend mitgeführt und in jedem Installationsgerät an eine Klemme angeschlossen werden, es sei denn, die Anforderungen nach 412.1.2 sind erfüllt.
nun zu 412.1.2
412.1.2 In Fällen, wo diese Schutzmaßnahme als alleinige Schutzmaßnahme angewendet wird (z. B. wenn für einen Stromkreis oder einen Teil einer Anlage vorgesehen ist, nur Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung zu errichten), muss nachgewiesen werden, das effektive Maßnahmen ergriffen werden, z. B. wirksame Überwachung, so dass keine Änderung durchgeführt werden kann, die die Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahme beeinträchtigt.
nun könnte man meinen, egal wer den Schalter durch einen anderen Schalter austauscht, die Schalter werden alle nicht geerdet und somit ist 412.1.2 erfüllt !!!
aber darauf will ich mich jetzt nicht einlassen, in Zukunft werde ich nur noch Leitungen mit PE empfehlen (es sei denn, man ist z.B. hinter einem Trenntrafo)
nun könnte man meinen, egal wer den Schalter durch einen anderen Schalter austauscht, die Schalter werden alle nicht geerdet und somit ist 412.1.2 erfüllt !!!
Naja, aber man hat ja nicht nur Schalter. Es muss also auch sicher gestellt werden, dass keiner die Leuchte gegen eine SK I austauscht bzw austauschen kann. Und das schafft man nicht... Und es darf keine einzige Steckdose dran sein. Also reiner Leuchtenstromkreis.
ich glaube wir reden an einander vorbei
natürlich ist ein PE vorhanden, in der gesamten Anlage ist ein PE vorhanden und auch in der ersten Gerätedose wo der erste Wechselschalter sitzt, weil da ja auch der N und der PE von Zuleitung und Lampenleitung zusammen geklemmt wird.
vom Fragesteller
Wenn man nun aber die Verbindung zum Verbraucher (Lampe) schon in der Dose des ersten Wechselschalters, wo auch die Zuleitung ankommt, realisiert, dann...
aber NUR die Leitung vom ersten Wechselschalter zum Kreuzschalter und vom Kreuzschalter zum zweiten Wechselschalter können doch mit einer 3 x O verschaltet werden. 2 Adern für den Korrespondierenden und 1 Ader kommt als geschalteter zurück.
So hat dann die gesamte Anlage einen PE und nur die 2 Schalterdosen eben keinen PE, und da kommen ja auch nur Schalter rein, was anderes geht ja da nicht.
Wenn das heute nicht mehr erlaubt ist, dann ok, ich will nicht streiten, aber das war so gang und gebe.
Ob die Phase oder die geschaltete Phase oder der N länger ist spielt keine Rolle. Wenn er nicht um soviel länger ist, dass es den Schleifenwiderstand so beeinflusst, dass er auserhalb der Norm liegt.
Wie kommst du darauf das Phase und Neutralleiter gleich lang sein müssen? komplett egal.
Lehrlinge im ersten dürften langsam bei Kreuzschaltung ankommen. Vlt daher die Kenntnisslücke. Irgendwann muss man ja mal Fragen stellen um zu lernen... 😉