Pflichtanteil Erbe?

2 Antworten

Als Kind steht dir ein Pflichtteil zu von dem Besitz, der zum Todeszeitpunkt bestand.

Wenn das Haus schon vorher verkauft wurde, wird wohl nichts mehr von dem Geld da sein.

Beim Tod deiner Mutter hattest du auch einen Erb-/Pflichtteilsanspruch, den muss man aber einfordern, sonst verfällt er.

Wenn du eine Nichte hast, dann hattest du wohl noch ein Geschwisterteil, das schon vestorben ist. Deine Nichte und du, ihr habt beide einen Erbanspruch. Aber auf jeden Fall einen Pflichtteilsanspruch. Nur wenn, kein Erbe da ist, weil schon ausgegeben, dann gibt es auch kein Geld als Pflichtteil. Wie gesagt, denn muss man aber einfordern, den bekommt man nicht automatisch.

Also müsstest du dich mit der 2. Frau in Kontakt setzen und nachfragen. Du kannst es auch beim zuständigen Nachlassgericht versuchen...

Cloudbusting 
Fragesteller
 10.02.2022, 23:18

Danke für die Antwort ,damit kann ich was anfangen ...

1

na in der verlassenschaft werden alle hinterbliebenen angeführt, also auch du. und da müsstest du benachrichtigt werden, oder du rufst beim gericht an wo die verlassenschaft deines vaters anhängig ist und lässt dir sagen welcher notar die verlassenschaft abwickelt, sofern du das noch nciht weißt. dort erkundigst du dich dann.

Cloudbusting 
Fragesteller
 05.02.2022, 01:55

Das Haus ist schon seid ein paar Jahren verkauft ,davon wusste ich nichts . Das Erbe geht doch erst mit dem Tod an die Erben ,oder schon mit dem Verkauf des Hauses ?

0
sergius  05.02.2022, 08:44

Wenn der FS Deutscher ist, gilt deutsches Recht. Du schreibst über österreichisches oder schweizer Recht. IN Deutschland müsste er beim Nachlassgericht (Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen) anfragen. Nach deutschem Recht hätte er, wenn der Vater ihn in seinem Testament enterbt hätte, einen Pflichtteilsanspruch in Höhe wahrscheinlich von 1/4 des Wertes seines Nachlasses (reine Geldforderung an den/die Erben). Wenn das Haus zum Zeitpunkt des Todes des Vaters bereits verkauft war, fällt das selbstverständlich nicht mehr in seinen Nachlass. Allenfalls der Kaufpreis, soweit dieser noch auf dem Konto oder bar oder in anderen Werten angelegt noch vorhanden war, als der Vater starb. Auf das 1/4 für den Pflichtteil komme ich in der Annahme, dass - bei Fehlen eines Testaments - der Vater nach gesetzlicher Erbfolge von der Ehefrau zu 1/2 und Dir als einzigem Kind zu 1/2 beerbt würde. Die Hälfte davon, 1/4, macht den Pflichtteil aus, wenn die Ehefrau oder Du vom Vater enterbt worden wäre. Die Nichte würde nicht zu den gesetzlichen Erben gehören; sie hätte auch keinen Anspruch auf Pflichtteil.

2
guteantwort775  05.02.2022, 11:35
@sergius

wird die verlasschenschaft bei euch nicht vom notar abgewickelt und dann ans gericht übermittelt?

0
Cloudbusting 
Fragesteller
 07.02.2022, 02:16
@sergius

Kann ich das alles beim Nachlassgericht in Erfahrung bringen ??

0