Kann ich mit 16 Jahren Pfefferspray im Laden kaufen?

4 Antworten

Ja. Aber:

"Pfefferspray (Tierabwehrspray) darf demnach prinzipiell nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und auch nur deshalb besessen und geführt werden.
Der Einsatz gegen Menschen ist jedoch nur bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes wie Notwehr oder Nothilfe zulässig."

Und grundsätzliche Angst aufgrund der allgemein gefährlichen Lage ist KEIN Grund. Es muss ein Angriff vorliegen.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich seit 20 Jahren mit dem Thema und den Be

pfefferspray darf ab 14 jahren gekauft werden - allerdings darf es nur gegen angreifende Tiere verwendet werden - besser wäre ein sogenannter PERSONAL ALARM - dies ist ein Gerät, das auch von der Polizei empfohlen wird, ungefähr 7 Euro kostet und einen RIESEN Lärm macht, wenn man es aktiviert - dagegen sind Autoalarmanlagen stumm. Man kann sie nur ausmachen, indem man sie aufschraubt und man kann sie sowohl in der Jackentasche, um den Hals als auch am Gürtel festmachen.

Der Lärm soll Zeugen anlocken, die neugierig schauen was da los ist (bei dem Lärm wirst Du wohl viele Zeugen haben) und den Täter/ die Täterin aus Angst vor Zeugen wegrennen lassen. Keiner der Zeugen könnte sagen: Ich habe nichts mitbekommen und sie müssten sich dafür rechtfertigen, warum sie nicht die Polizei gerufen haben.

msstyler 
Fragesteller
 11.03.2016, 17:40

Gibt's die auch im Baumarkt?

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zahlenguide  11.03.2016, 17:47
@msstyler

nö, aber in so genannten SECURITY Läden oder einfach im Internet - suche Dir ein Modell mit einem Schraubenschlüssel und mit 120 Dezibel - einige haben auch einen Eisenkern damit man sie nicht einfach kaputt macht.

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ES1956  11.03.2016, 19:57

pfefferspray darf ab 14 jahren gekauft werden 

Quatsch, Tierabwehrspray ist ohne Mindestalter.

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zahlenguide  13.03.2016, 04:13
@ES1956

1. muss das Spray durch eindeutige Kennzeichnung nachweislich aus DE kommen, ansonsten ist es verboten;

2. zitiert unten jemand das Waffengesetz - im letzten Satz steht eindeutig, dass Pfeffersprays (und das war die Frage - siehe oben) im WaffenG nicht erlaubt sind, für die Verwendung als Waffe

3. Gibt es durchaus Richtersprüche, die Menschen wegen GEFÄHRLICHER KÖRPERVERLETZUNG angeklagt haben, weil sie nicht zugelassene "Waffen" verwendet haben... - und schaut gerne mal nach wie hart GEFÄHRLICHE KÖRPERVERLETZUNG bestraft wird - DANACH sagt mir, dass ein PERSONALALARM keine Alternative wäre

4. Menschen, die trotzdem Pfeffersprays verwenden wollen, sollten sich wenigstens mal diesen kurzen Text einer Anwaltskanzlei durchlesen - denn dort steht, wenn man selbst ein zugelassenes Spray verwenden würde, aber es z.B. zu lange einsetzt, dies wiederum gegen einen verwendet werden kann. http://www.it-recht-kanzlei.de/Pfefferspray-Waffe.html

5. Es gibt durchaus die Ansicht, dass solche Sprays von Jugendlichen ab 14 Jahren erst erworben werden dürfen - P.S. es wäre auch komisch, wenn es anders wäre, denn Alkohol, Zigaretten usw. sind ja auch nur beschränkt zugänglich für Kinder zu erhalten - näheres könnt Ihr gerne hier nachlesen: http://www.it-recht-kanzlei.de/Kommentar/5904/Verkauf_von_Waffensprays_an_Jugendliche.php

6. Die Frage gab es schon öfter - vielleicht schaut Ihr unter den anderen Fragen auch mal nach brauchbaren Antworten - da haben nämlich auch Juristen geantwortet.

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Ja, dafür gibt es keine Regelung in DE.

Andreaslpz  11.03.2016, 17:33
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Xazzit  11.03.2016, 17:52
@Andreaslpz

Das Gesetz ist von 2002 und Pfefferspray ist keine Waffe du Held. 

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kayo1548  11.03.2016, 20:12
@Xazzit

Das WaffG sagt dazu:
"

(2) Waffen sind

1.
Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2.
tragbare Gegenstände,
a)
die
ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und
Stoßwaffen;
b)
die,
ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit,
Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die
in diesem Gesetz genannt sind."

Tierabwehrspray fällt nicht darunter;

Pfefferspray bezeichnet meistens den Wirkstoff OC dieser ist anderweitig nicht zugelassen, da hierfür eine Prüfung notwendig wäre, die Tierversuche beinhaltet die aber heutzutage nicht mehr durchgeführt werden.

Andere Wirkstoffe die zuvor getestet wurden. wie CS, sind entsprechend zugelassen.

Letztendlich kann man also sagen das Tierabwehrsprays nicht unter das WaffG fallen, da sie die obige Definition nicht erfüllen.

Pfefferspray (OC) hingegen fällt unter das WaffG und mangels Zulassung ist es eine verbotene Waffe.

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Xazzit  11.03.2016, 20:14
@kayo1548

"Tierabwehrspray fällt nicht darunter"

Pfefferspray wird als dieses gewertet, somit ez.

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kayo1548  11.03.2016, 21:10
@Xazzit

Nein, nicht pauschal.

In Deutschland ist die einzige Möglichkeit legal an ein Gerät mit OC Wirkstoff dranzukommen zwar die Möglichkeit des Tierabwehrsprays, aber das heißt nicht, dass es auch die einzig existente oder mögliche Form ist.

Und ein entsprechendes Gerät mit OC Wirkstoff der nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist unterliegt dem WaffG und ist eine verbotene Waffe.

Daher kann man also nicht sagen, dass Pfefferspray nicht unter das WaffG fällt; das ist nur dann der Fall wenn es als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist und ein Pfefferspray wird nicht generell oder von sich aus als Tierabwehrspray gewertet.

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ES1956  11.03.2016, 21:10
@kayo1548



Pfefferspray (OC) hingegen fällt unter das WaffG und mangels Zulassung ist es eine verbotene Waffe.


Wer nur immer wieder einen solchen Schmarrn behauptet?!

Was meinst warum auf jeder in D legal verkauften Dose OC "Nur zur Tierabwehr" steht?

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ES1956  11.03.2016, 21:23
@ES1956

Ich muß mich korrigieren, kayo1548 hat natürlich Recht: Wenn eine Privatperson in D ein Pfefferspray in Besitz hat das NICHT als "Tierabwehrspray" gekennzeichnet ist, (z.B: aus dem Ausland oder aus Behördenbeständen) so ist das tatsächlich eine verbotene Waffe. 

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kayo1548  11.03.2016, 22:57
@ES1956

genau das war das worauf ich hinaus wollte.

anscheinend habe ich mich da etwas missverständlich ausgedrückt

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