Pfandetikett von einer Flasche ist zur hälfte kaputt noch einlösbar?

6 Antworten

Wenn es sich um eine Einwegflasche mit DPG-Pfandlogo handelt ist einzig dieses von Relevanz. Ist es also noch vorhanden, wenn auch nur teilweise, Hauptsache als solches erkennbar, so ist die Flasche somit noch eindeutig als Einweg-Pfandflasche identifizierbar und der Händler zur Rücknahme verpflichtet. Erkennt ein Automat die Flasche dann nicht an, so ist sie händisch vom Personal zurückzunehmen.

Bei Mehrwegflaschen spielt das Etikett keine Rolle, es kann auch komplett fehlen. Der Automat geht hier nur nach Größe, Form, Farbe und Gewicht.

Selbst wenn das Etikett komplett entfernt ist, muß die Flasche, der ja die Herkunft an zu sehen ist, bei der Pfandrückgabe zurück genommen werden. Wenn der Automat dies nicht tut, dann die Flasche mit an die Kasse nehmen, dort ist das Pfand zurück zu zahlen. Alles Andere ist unzulässig!

Cokedose  21.05.2015, 22:25

Das betrifft aber nur Mehrweg-Flaschen. Bei Einweg-Flaschen muss das Pfandlogo vorhanden sein um die Flasche als Pfandflasche zu identifizieren.

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BigLittle  22.05.2015, 01:47
@Cokedose

Da habe ich allerdings andere Informationen und auch Erfahrungen gemacht. Ich habe bisher alle Flaschen, die ihr Etikett verloren haben das Pfand zurück bekommen. In der Verpackungsverordnung ist nichts zu lesen, daß die Logos bei Rückgabe intakt oder vorhanden sein müssen. Die Einwegflaschen haben eine spezielle Form, die sie in Verbindung mit der Materialbeschaffenheit als Einwegverpackung erkennbar werden lassen. Erst gestern habe ich bei Lidl um die Ecke eine Flasche ohne Etikett zurück gegeben und habe meinen Pfand zurück bekommen. Das Pfandlogo muß beim Verkauf drauf sein, nicht bei Abgabe! So steht es in der VerpackV.

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Cokedose  22.05.2015, 08:03
@BigLittle

Das muss so auch nicht direkt drinnen stehen. Das ergibt sich indirekt aus diesem Satzteil: "vor dem Inverkehrbringen deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig zu kennzeichnen". Denn es bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Flasche ohne Kennzeichung nicht als pfandpflichtig gekennzeichnet ist. Nicht ohne Grund wird das Pfandlogo mit einer speziellen Sicherheitsfarbe gedruckt.

> "Die Einwegflaschen haben eine spezielle Form, die sie in Verbindung mit der Materialbeschaffenheit als Einwegverpackung erkennbar werden lassen."

Sie als Einwegflasche zu identifizzieren ist auch kein Problem, aber sondern eben als pfandpflichtige (!) Einwegflasche. Und da ist das DPG-Logo die einzige Möglichkeit das zweifelsfrei zu tun.

Es gibt auch Flaschen die sowohl pfandfreie als auch pfandpflichtige Getränke beinhalten (z.B. Fruchtsaft vs. Fruchtsaftgetränk) die oftmals in identischen Flaschen abgefüllt werden. Darüber wären die Flaschen allein leicht zu fälschen.

Wenn Lidl die zurückgenommen hat, dann geschah das rein aus Kulanz und es sich vermutlich tatsächlich um deren Flaschen gehandelt hat, da diese teilweise sehr von den restlichen marktüblichen Flaschen abweichen und es sich bei deren Flaschen auch um ihr eigenes Pfandgeld handelt und denen somit auch kein Schaden entsteht.

Aber oftmals ist es auch so, dass verschiedene Unternehmen die gleichen Flaschen haben, weil diese vom selben Hersteller kommen. So sind beispielsweise die 19 Cent Eigenmarken-Wasserflaschen von Edeka, Netto und Aldi (Nord) und noch anderen Händlern identisch. Wenn hier das Etikett fehlt ist nicht mehr nachvollziehbar von welchem Händler diese Flasche stammt und ein Pfandausgleich ist so nicht mehr möglich.

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BigLittle  22.05.2015, 09:38
@Cokedose

Die Cola-Flaschen von Aldi. Lidl, Edeka etc. von deren Eigenmarken sind alle gleich und deren Pfandlogo ist mit normaler schwarzer Farbe gedruckt. Wo soll da die "speziellen Sicherheitsfarbe" verwendet worden sein? Kulanz ist das neue Unwort, mit denen Firmen versuchen sich heutzutage aus ihren Pflichten heraus zu mogeln und wenn sie dann doch ihren Pflichten nachkommen brüsten sie sich mit ihrer doch so großzügigen Kulanz. Wenn Flaschen als Pfandflasche als solche zu erkennen ist, ist die Rückgabe gegen Pfand möglich. Die Handelsketten haben auch eine zeitlang versucht sich um die Rückzahlung zu drücken, mit einer erfundenen beschränkten Gültigkeitsdauer von Pfandbons! Also Dein "Umkehrschluß" ist zwar schön formuliert und die "speziellen Sicherheitsfarbe" ist auch eine tolle Erfindung, aber das hat mit den Tatsachen und dem gültigem Recht nichts zu tun! Denn wenn es so wäre, wie Du es geschrieben hast, könnten sich alle Pfandflaschenhändler mit ihren halbherzig aufgeklebten Etiketten, die sich von der Flasche verabschieden, so bald man den Druck von der Flasche entfernt, vor der Herausgabe des Pfandes drücken. Das dann Niemand sein Recht einklagt, wegen 0,25€ ist vielleicht auch eine Einnahmequelle. Für den Einzelnen sind 0,25€ nicht viel, aber bei 100000 Flaschen ist das schon eine Summe, die sich sehen lassen kann. Aber da können wir uns die Köpfe heiß und die Finger wund schreiben. So lange Niemand eine grundsätzliche Entscheidung trifft, können die Läden sich weiterhin um die Pfandrückgabe herummogeln. Zumal die Mitarbeiter meist nicht oder nur ungenügend informiert sind! Kulanz hin oder her, bis hier nicht mal wieder einer die Medien einschaltet kommt es zu keiner wirklichen Klarstellung des Pfandrückgabeproblems. Nur um noch einmal ins Gedächtnis zu rufen, es war in der ursprünglichen Frage von einem beschädigten Etikett die Sprache. Auch wenn ein Etikett nur beschädigt ist, muß der Pfand zurück gezahlt werden, wenn der Artikel in diesem Laden gehandelt wird. Damit ist das Thema für mich erledigt und ich werde mein Leergut, so weit ich welches habe in der Filiale zurückgeben, die ich gerade erreiche. Ob mit oder ohne Etikett ist mir dabei schnuppe. Soll doch der Hersteller oder Händler seine Pfand-Kennzeichnung auf die Flasche so aufbringen, daß sie nicht verwechselt werden kann! Von dem Vorschlag mit dem Nachdrucken eines Etiketts würde ich auch abraten, weil es zum Einen einen Betrugsversuch darstellen würde und zum Anderen wir alle auf faire Preise hoffen und dann doch selbst auch fair auftreten sollten!

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Cokedose  22.05.2015, 21:05
@BigLittle

Fakt ist, dass du als Kunde in der Beweispflicht bist nachzuweisen, dass es sich bei der von dir zurückgebrachten Flasche oder Dose um eine solche handelt für die du Pfand gezahlt hast. Und das ist, wie gesagt, nur mit DPG-Logo zweifelsfrei möglich.

Sonst könnte man, deiner Ansicht nach, beispielsweise auch Red Bull Dosen abgeben, die so geknickt sind, dass man das Logo auf der Rückseite nicht mehr erkennt. Das Problem ist, dass deutsche (pfandpflichtige) Red Bull Dosen mit den österreichischen (pfandfreien) bis auf wenige Details fast identisch sind.

Und ich habe ja auch schon gesagt, dass die Flaschenform nichts über darüber aussagt ob die Flasche Pfand hatte oder nicht. Es z.B. sowohl pfandpflichtiges als auch pfandfreies Punica. Alles in den gleichen Flaschen.

Das Pfandlogo ist dreifarbig: weiß, schwarz und ein "dreckiges graugrün". Und letzteres ist die Sicherheitsfarbe. Um diese Farbe kaufen und verwenden zu dürfen müssen sich Dosen- und Etikettenhersteller erst zertifizieren.

Hier ein Link dazu: http://www.dpg-pfandsystem.de/index.php/de/die-funktionsweise-des-dpg-einwegpfandsystem/hersteller-von-etiketten-und-dpg-verpackungen/zertifizierungsanforderungen.html

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  1. Probiere es aus.
  2. Fotogafiere ein anderes Pfandetikett, druck es aus und kleb es auf die Flasche. Probiere es wieder aus.
  3. Geh zu einem Laden ohne Pfandautomat, wo ein Mensch das macht.
Cokedose  21.05.2015, 22:26

Von Punkt 2 würde ich abraten. Das kann als Betrugsversuch gewertet werden.

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wenn der Code noch erhalten ist, dürfte es kein Problem sein.....

Geh an die Kasse, die machens meistens trotzdem