PayPal Käuferschutz-Fall bei einer erbrachten Dienstleistung?
Guten Tag, ich habe online eine Dienstleistung als gewerblicher Verkäufer verkauft. Bei der Dienstleistung handelt es sich um einen Onlineshop, den ich nach Wünschen des Käufers erstellt habe und gestaltet habe, sowie Produkte und weiteres eingepflegt habe.
Die Login-Daten wurden bereits an den Käufer übergeben, doch dieser hat nun ganz plötzlich einen Käuferschutzfall eröffnet mit folgender Nachricht: "Ich habe den Shop nicht fertig erhalten ,wie er geschrieben hat".
Auf Nachfrage per WhatsApp, was genau nicht fertig ist am Shop meint der Käufer, dass er den Shop jetzt doch nicht will, da er erst 2020 ein Gewerbe eröffnen kann. Wie kann ich nun bei Paypal am besten vorgehen, um den Fall zu gewinnen?
Ich habe zwei Tage Arbeitszeit in den Shop investiert und jetzt zieht der Käufer sein Geld einfach zurück. Bitte um Rat, wie ich PayPal das am besten erklären kann.
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Bitte um Rat, wie ich PayPal das am besten erklären kann.
Du musst PayPal nichts "erklären", sondern Du musst nachweisen, dass Du den Artikel gemäß den von Dir akzeptierten PP-Nutzungsbedingungen geliefert hast.
Kannst Du das?
Ansonsten bleibt es Dir natürlich unbenommen, zivilrechtlich gegen den Käufer vorzugehen.
Erstmal gilt für PP das hier:
3.2. Ausnahmen
Anspruch auf Käuferschutz kann für den Erwerb der meisten Waren und Dienstleistungen (wie beispielsweise Fahrkarten, immaterielle Güter wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte) mit folgenden Ausnahmen bestehen:
- Erwerb von Grundeigentum (darunter jegliche Form von Wohneigentum),
- Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen (einschließlich Gegenstände oder Forderungen, die Teil eines Unternehmens oder einer Unternehmensakquisition sind),
- Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge; ausgenommen tragbare Leichtfahrzeuge, die für Freizeitzwecke genutzt werden, wie etwa Fahrräder oder Hoverboards),
- Zahlungen auf Crowd-Funding- oder Crowd-Lending-Plattformen,
- individuell angefertigte Artikel (außer solchen, die als INR im Sinne dieser Richtlinie gelten)...
Quelle: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
Und da PP erstattet hat sind wohl deren Richtlinien für den Käuferschutz erfüllt.
Das heißt ja, dass ich somit im Recht bin oder?
Wie gesagt, das wird wohl auf einen Anwaltsbesuch Deinerseits hinauslaufen.
Mach es eben auf die altmodische Art und schreibe dem Käufer eine Rechnung und schick sie ihm per Post/Fax und Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf, schickst ihm eine Zahlungserinnerung/Mahnung und wenn auch diese Frist abgelaufen ist dann gehst den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens. Wenn du kein Bock hast dich damit zu beschäftigen, schalt nach Ablauf der Mahnungsfrist n Anwalt ein. Klär aber mit ihm wieviel von seinen Kosten du vom Schuldner zurück holen kannst (der Verlierer trägt die Kosten).
An das Spielchen kannst dich im Dienstleistungssektor eh gewöhnen. Je früher desto besser. Grad wenn man PP als Zahlungsmethode anbietet. Da hat bei digitalen Waren und Dienstleistungen der Vk das Nachsehen.
Drohe im mit einer Anzeige oder verklagte ihn. Der Kauf war ja schon abgeschlossen.
Bei Paypal lässt sich glaube ich nicht viel machen.
Ja, ich habe gelesen, dass es bei auf den Wunsch des Käufers erstellte Dienstleistungen keinen Käuferschutz gibt. Das heißt ja, dass ich somit im Recht bin oder? Nachweisen ist halt das schwierige...