Pauschalreise Storniert/Nachweisen, dass dem Veranstalter kein Schaden entstanden ist?

5 Antworten

Hallo,

den Nachweis wirst du kaum erbringen können, zumal es sehr wahrscheinlich ist, dass dem Reiseveranstalter kosten entstanden sind.

Wurde hier ein Flug gebucht, ist dieser sehr wahrscheinlich auch für den Reiseveranstalter nicht mehr stornierbar gewesen.

Beim Hotel kann es sein, dass der Veranstalter es im eigenen Vertragssortiment hat - dann hat er vielleicht noch keine oder nicht die vollen Kosten - oder es zukauft über eine Bettendatenbank - dann wird auch der Veranstalter nicht mehr stornieren können.

Als letzter Punkt steht die dem Veranstalter entgangene Marge. Um diese erstattet zu bekommen müsstest du nachweisen, dass der Reiseveranstalter die gleiche Reise zum gleichen oder höheren Preis weiterverkaufen konnte. Der Weiterverkauf ist oft aber gar nicht möglich sofern es nicht ein Vollcharterflug des Veranstalters ist und ein eigenes Vertragshotel.

Auch wenn das jetzt hart klingt... Der Reiseveranstalter handelt nach den dir bekannten und von dir akzeptierten Bestimmungen. Das ist an der Stelle halt eigenes Verschulden. Es wird dir nur bleiben, aus dem Fehler zu lernen - auch wenn das Lehrgeld sicher besser investiert gewesen wäre.

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig
Die Reise wurde am Donnerstag für Samstag gebucht.
Laut AGB wird eine Reise, wenn man 7 Tage vor Beginn storniert, mit 95% der Kosten berechnet

genau das ist eingetreten

Außer man kann nachweisen, dass der Veranstalter keinen Schaden davon getragen hat.

wenn du beweisen kannst, dass genau diese Reise in der Kürze an Zeit nochmal gebucht wird ... Aussichtslos. das schaffst nicht.

Nein, da ist nichts zu retten. Ihr müsstet nachweisen, dass der Veranstalter genau diese Reise zum selben Preis verkaufen konnte.

MNest 
Fragesteller
 05.08.2021, 12:51

Danke für deine Antwort, ist es überhaupt möglich sowas nachzuweisen?

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Mit der Argumentation müsste sich doch der Reiseveranstalter ins eigene Bein geschossen haben. Entweder hast du storniert und musst 95 % der Reise zahlen, weil kein Ersatzteilnehmer gefunden wurde, der die Reise stattdessen macht, also bleibt der Reiseveranstalter darauf sitzen. In dem Fall müsste dir dann aber auch die Möglichkeit bestehen die Reise doch anzutreten und zu bezahlen, sonst besteht ja kein Anhalt dafür, warum du sie nicht doch machen können solltest.
Oder du kannst die Reise eben nicht antreten und die Stornierung rückgängig machen, weil jemand anders bereits deinen Platz in dieser Reise besetzt, dann sind dem Reiseveranstalter aber auch keine wesentlichen Kosten entstanden, dann dürften allenfalls irgendwelche Bearbeitungsgebühren fällig werden…

Funfroc  05.08.2021, 13:12

Nein.

Siehe meine ausführliche Antwort dazu.

Einen Flug beispielsweise kann der Veranstalter nicht einfach weiterverkaufen, sofern es nicht zufällig ein Vollcharter des Veranstalters ist - was heutzutage höchst selten ist. Vor allem im Kurzfristbereich wird dynamisch paketiert ein somit Einzelplätze zugekauft.

Die Regelung, dass ein Anspruch auf Schadensersatz dann in Abrede gestellt werden kann, wenn man einen Nachweis erbringen kann, dass kein Schaden entstanden wäre ist übrigens nichts, was sich der Reiseveranstalter hat einfallen lassen, sondern allgemein gesetzlich geregelt.

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du könntest jemand anderen fahren lassen, wie z.B. einen Bekannten oder Freund.

Funfroc  05.08.2021, 13:13

Nein, die Reise IST ja bereits storniert.

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