Patientenschlüssel verloren?

2 Antworten

Wichtiger ist zunächst einmal, dass Du oder Dein Arbeitgeber den Patienten über den Verlust informiert, weil wenn Du ihn vor der Tür verloren hast, wäre unbefugter Zutritt durch Dritte ja nicht auszuschließen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Gegenüber dem Patienten haftet der AG. Ob du diesem gegenüber dann haftest, kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an.