Parken in Nebenstraße zu abknickender Vorfahrtsstraße?

2 Antworten

§ 12 StVO Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig
1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

(3) Das Parken ist unzulässig
1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

Nimmt man Deine Skizze maßstabgerecht, darf er dort definitiv nicht parken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
Ein Anwohner in meiner Nachbarschaft stellt hier seinen PKW ab, teilweise direkt auf Höhe der beginnenden Nebenstraße. Ein Vorbeifahren am Fahrzeug ist dann sehr unübersichtlich/gefährlich.

Dann sollte man hier mal die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, damit der Falschparker entsprechend eine Strafe bekommt.

Es ist also nicht nur gefährlich, sondern verboten, WENN unten genanntes zutrifft:

wenn ja welcher Mindestabstand zur Einmündung muss eingehalten werden?

Mindestens 5 Meter von der gestrichelten Linie entfernt.
Trifft das nicht zu, gilt oben genanntes.