Paket verschwunden?

2 Antworten

Zuständig ist zunächst allein der Händler, zusammen mit dem von ihm gewählten Transportunternehmen.

Sie haben es lediglich dem Händler zu melden, für eine Nachforschung oder ggf. einen Zustellnachweis sind Sie nicht verantwortlich.

Du musst dich an den Absender wenden, nur der kann eine Nachforschungsauftrag in Auftrag geben. Dann muss das Transportunternehmen nachweisen, wer das Paket angenommen hat oder eben für den Verlust aufkommen.