Ortsabwesenheit - dann Unfall - Ärger mit dem Jobcenter?
Hallo an alle Profis,
ich wende mich mit einem fiktiven Fall an Euch und hoffe, ihr könnt mir da Auskunft geben.
Vorweg: Ich bin Aufstocker beim Jobcenter.
Ich weiß, dass ich eine Ortsabwesenheit beim JC beantragen muss, wenn ich wegfahren will. Diese muss rechtzeitig genug angemeldet sein.
Angenommen aber, ich habe meinen freien Tag (und keinen Termin beim Jobcenter), und ein Kumpel von mir kommt spontan vorbei und "entführt" mich zu einer Veranstaltung, die - sagen wir mal - 100 Kilometer weit von meinem Wohnort entfernt stattfindet.
Weiters angenommen, auf der Fahrt oder am Veranstaltungsort passiert ein Unfall, bei dem ich verletzt werde, was zu einer Krankschreibung führt.
Kann das JC aufgrund dessen meine Bezüge kürzen, weil ich ja keine Ortsabwesenheit beantragt habe? Oder darf man auch spontan mal irgendwo hinfahren, was weiter entfernt liegt als 5 Kilometer?
Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.
GLG
Tichuspieler
4 Antworten
Wie kommst du denn auf diese 5 km? Das wäre Freiheitsberaubung :) Du kannst alles machen, musst nur jeden Tag deine Post sowohl online als auch die im Briefkasten bearbeiten.
Viel Spaß!
Hallo, danke auch Dir für die Antwort. Die 5 Kilometer sind jetzt aus der Luft gegriffen und bar jeglicher Grundlage.
Außerorts zu verunglücken hat nicht unbedingt mit Ortsabwesenheit zu tun.
Kann das JC aufgrund dessen meine Bezüge kürzen, weil ich ja keine Ortsabwesenheit beantragt habe?
Nein, weil schon keine Ortsabwesenheit vorliegt.
sagen wir mal - 100 Kilometer weit von meinem Wohnort entfernt
Das ist da keine Entfernung. Das ist nicht mal ein Indiz für eine Ortsabwesenheit. Bei 1000 km wäre das was Anderes.
Oder darf man auch spontan mal irgendwo hinfahren, was weiter entfernt liegt als 5 Kilometer?
Sie können fahren so weit sie wollen, die Frage von Ortsabwesenheit stellt sich erst, wenn sie woanders übernachten.
Oder darf man auch spontan mal irgendwo hinfahren, was weiter entfernt liegt als 5 Kilometer?
Meist ist schon das JC weiter als 5km entfernt.
Guten Morgen,
danke auch für Ihre Antwort.
Sie können fahren so weit sie wollen, die Frage von Ortsabwesenheit stellt sich erst, wenn sie woanders übernachten.
Oh, das wusste ich gar nicht. Ich bin davon ausgegangen, eine Ortsabwesenheit gilt schon in dem Moment, in dem man sich aus dem Gebiet begibt, für das das JC zuständig ist.
Danke für die Info :-)
Sicher darfst du hinfahren, wo du möchtest. Ortsabwesend bist du, wenn du z.B. durch die Post nicht mehr erreichbar bist, weil du nicht täglich deinen Briefkasten kontrollieren und auf die Post reagieren kannst.
Hallo,
vielen lieben Dank für Deine Antwort. Dann weiß ich Bescheid (ich bin ohnehin der Typ, der jeden Tag zu seinem Postkasten geht und nachschaut, ob er Briefe bekommen hat (leider ist es meistens nur Werbung :-( ))