Oma darf ihre Enkelin nicht sehen?

4 Antworten

  • Die 4jährige Enkelin ist die leibliche Tochter des Sohnes? Also ist seine neue Frau jetzt quasi in der Stiefelternrolle (vielleicht hat sie das Kind mittlerweile auch adoptiert... wer weiß) und somit die Verpflichtung übernommen sich um das Kind ihres Ehemannes zu kümmern.
  • Du hast die Möglichkeit deinen Sohn zu einem Gespräch zu bitten (du und dein Sohn). In diesem Gespräch könnt ihr klären was da grade los ist. Ist dein Zuhause wirklich nicht geeignet für ein Kind? Was stört seine Frau an dir/ deiner Wohnsituation/ deinem Verhalten? Sachlich bleiben dabei. Nur Fakten zählen, kein "aber ich bin die Oma/ die Stiefmutter und habe mehr Rechte...".

Denn es geht in allererster Linie um ein kleines Kind hierbei. Daher müssen beide Seiten herausfinden was objektiv betrachtet los ist, was objektiv betrachtet verbessert werden kann an der Situation. Um es für das Kind idealer zu gestalten. Das kann also auch für die Verhaltensweisen der involvierten Erwachsenen gelten.

  • Oh und wenn das Kind nicht zu dir kommen soll, wegen der Wohnsituation oder ähnlichem... Dann könntet ihr doch genausogut auch Treffen vereinbaren. Mindestens ein Elternteil des Kindes plus Kind im Park treffen, auf dem Abenteuerspielplatz treffen, gemeinsam dort Zeit verbringen. Oder es wär vielleicht möglich das du deinen Sohn und seine Familie besuchst (logischerweise keinen Überraschungsbesuch sondern vorher abgeklärt wann und um wieviel Uhr).

Als Großmutter hast du ein gesetzlich festgelegtes Recht auf Umgang mit deiner Enkelin und das Kind hat ebenso das Recht auf Umgang mit der Oma.

Dieses Recht kann dir - soweit von dir keine Kindswohlgefährdung ausgeht - niemand nehmen und schon gar nicht die Stiefmutter des Kindes!

Diesen Anspruch kannst du sogar gerichtlich durchsetzen lassen.

Rede mit deinem Sohn, dass das Verhalten seiner Frau dem Kind schadet und bestehe auf den Umgang mit dem Kind.

Reagiert er nicht, dann solltest du das Jugendamt einschalten. Evtl. können die vermitteln und der Frau klarmachen, dass das so nicht geht.

Im Übrigen weiß man ja nicht, was dein Sohn sonst noch alles nicht mitbekommt! Das Kind ist dieser Frau ja vollkommen ausgeliefert. Du darfst sie nicht sehen und der Vater interessiert sich nicht für das Wohl seines Kindes!

Es ist dein Recht dein Enkelkind zu sehen. Nur weil der Frau deine Wohnung nicht gefällt, hat sie nicht das Recht dir dein Umgangsrecht abzusprechen.

Das kann man zur Not auch einklagen... Ist allerdings fraglich, in wie weit man da mehr schadet als irgendein Nutzen.

Ich würde zuerst das Gespräch suchen.

Ein Fall für eine Anwältin.