Ohne Führerschein geblitzt worden
Hallo Leute ich habe scheiße gebaut, und zwar bin ich mit etwa 75 kmh/s in einer 50zone geblitzt worden. Habe keinen Führerschein und das Auto st uf mich angemeldet. Was kommt auf mich zu? :/
11 Antworten
Du bist ja nur von hinten geblitzt worden! Frage einfach jemanden (Familie oder Kumpel/In) mit Führerschein, ob Du ihn/sie als Fahrer/in angeben darfst (da gibts die Lenkerauskunfts-Anfrage), Du bezahlst das Knöllchen, und die Sache hat sich! Natürlich darfst du nicht sagen, selber gefahren zu sein, das Auto gehört bloß Dir, aber fahren tust Dus nie, weil du ja keinen Schein hast, du fährst immer nur mit, oder borgst es her.
musst mit 2 punkten in flensburg rechnen und ein gerichverfahren und schlimsten falls wird dir der führerscheein wegenommen.
führerscheinsperre und wie oben gesagt punkte in flensburg sind dann da abedr du hast keinen führerschein ? wieso ist das auto auf dich angemledet
vllt ist er gerade beim Führerschein und hat schon ein Auto? Vllt hat er den lappen gerade schon abgegeben weil er schonmal zu schnell gefahren ist!? :D
man kann auch ohne FS ein auto auf den namen anmelden....
"Als Maßregel der Besserung und Sicherung kann gemäß § 69, § 69a StGB eine isolierte Sperre für die Fahrerlaubnis verhängt werden, wenn sich der Täter aufgrund der Tat als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat. Die Sperre beträgt nach § 69a StGB mindestens sechs Monate. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist hier nicht möglich, es sei denn, sie wurde zwischenzeitlich erworben oder der Täter ist im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse, die für das zum Zeitpunkt der Tat geführte Kraftfahrzeug nicht ausreichte. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn ein Jugendlicher im Besitz der Klasse M ist, sein Fahrzeug aber derart getunt hat, dass er die Klasse A hätte haben müssen.
Außerdem kann das bei der Tat verwendete Fahrzeug in bestimmten Fällen gem. § 21 Abs. 3 StVG bei einer Verurteilung ersatzlos eingezogen werden. Das Gericht spricht diese Rechtsfolge dann in dem Urteil neben der Hauptstrafe aus. Rechtsgrundlage der Einziehung sind die § 111b ff. StPO."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis#Weitere_Folgen
Jemand finden, der das auf sich nimmt. Dann biste ausm Schneider - Sonst wird's teuer! Das gibt nur einen Punkt und kein Fahrverbot für jemanden, der einen Führerschein hat und nicht in der Probezeit ist! Also alle Bekannten abklappern!!!
Fahren ohne Fahrerlaubnis- Straftat!
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Selbst schuld würd ich sagen.
Er hat doch keinen Schein, wie soll man ihm den abnehmen