Ohne Führerschein auf Pocket Bike

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Ich zitier mal Wiki:

"Das Fahren von Pocketbikes im öffentlichen Straßenverkehr ist zumeist nicht erlaubt. Zur Zeit (November 2008) ist es in Deutschland nicht möglich, eine Zulassung für die Bikes zu bekommen, da die Fahrzeuge fast nie den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Daraus folgt ein fehlender Versicherungsschutz. Zudem wird auf öffentlichen Straßen stets eine Fahrerlaubnis (meist Klasse A oder A1) benötigt. Wer ein solches Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, macht sich strafbar.

Seit einiger Zeit gibt es Pocketbikes mit einer Straßenzulassung, die in Deutschland zugelassen werden können. Sie dürfen mit einem Führerschein der Klasse AM (ab 16 Jahren) gefahren werden. Die Versicherung ist geregelt wie für ein Kleinkraftrad. Ohne Nummernschild sind diese jedoch nicht zugelassen."

Wenn Du mit "Weinbergs Straßen" irgendwelche Wege in einem Weinberg meinst - dort darf man es nicht, da es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Das ist nämlich alles, was nicht eine Hecke oder einen Zaun drumrum hat und ein Tor vor dem Eingang.

Die Strafe hängt von Alter, Vorstrafen, Lebenssituation und Fahrerlaubnissen des Fahrers ab.